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AB 180044

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-12

Wortprotokoll

Das geltende Recht sagt, dass Asylsuchende einen ablehnenden kantonalen Vorentscheid zu einem Härtefallgesuch nicht anfechten können. Der ursprüngliche Entscheid unseres Rates nahm Bezug auf eine Bundesgerichtsempfehlung, wie Frau Bruderer Wyss vorher gesagt hat. Es war aber nicht direkt eine Weisung an das Parlament, sondern eine Empfehlung im Geschäftsbericht 2010. Das Bundesgericht empfahl, diese Beschwerdemöglichkeit einzuführen, da sonst die Rechtsweggarantie nach Artikel 29a der Bundesverfassung nicht eingehalten werde. In Zusammenhang mit der Motion Prelicz-Huber 10.4107 hatte der Nationalrat das gleiche Anliegen zu behandeln. Der Bundesrat hatte dazu negativ Stellung genommen, und der Nationalrat hat die Motion abgelehnt, in der Meinung, dass der Grundsatz gelte, wer deliktisch geworden sei, könne nicht mit einer Härtefallmöglichkeit rechnen.

Die Kommission hat ihren Entscheid mit 8 zu 4 Stimmen gefällt. Für die Mehrheit der Kommission ist es einfach ein weiterer Versuch zu verhindern, dass die Einreichung unbegründeter Gesuche und die Ausschöpfung aller Rechtsmittel zur Verzögerung von Wegweisungen angewendet werden.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.