preparatory:AB 180498
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-09-24
Wortprotokoll
Es ist gut, wenn wir uns für Artikel 112b noch einmal einen Moment Zeit nehmen - vor allem weil der Nationalrat dieses Asylverfahren im Rahmen von Testphasen recht deutlich abgelehnt hat. Auch bei uns im Rat war ja der Beschluss zu diesem Teil der Gesetzesrevision nicht ganz einstimmig. Wir hatten auch in unserem Rat verschiedene Blickwinkel auf dieses Thema.
Ich persönlich bin der Meinung, dass wir dem Bundesrat die Möglichkeit einer solchen Testphase geben sollten. Einerseits haben wir ja die Vorlage 1, die wir diese Woche dann noch fertigberaten werden. Wir haben andererseits diesen dringlichen Bundesbeschluss, die Vorlage 3, und die Vorlage 2 wird nächstes Jahr in die Vernehmlassung gehen. Wir alle hier haben im Rahmen unserer Diskussion vor einer Woche bejaht, dass wir beschleunigte Verfahren wünschen. Wir haben bejaht, dass wir zentrale Verfahrenszentren wollen. Und wir haben in diesem Kontext auch Bereitschaft bezüglich der Sicherheitspauschalen im Sinne des Sicherheitsbedürfnisses der Standortbevölkerung signalisiert. Da waren eigentlich keine grossen Unterschiede wahrzunehmen.
Die Schwierigkeit, die wir jetzt in der Differenzbereinigung mit dem Nationalrat haben, ist, dass wir für den Bundesrat - und eben nicht nur für den Bundesrat, sondern auch für mögliche Standortgemeinden solcher zentralen Asylverfahrenszentren - die Möglichkeit schaffen wollen, das schon im nächsten Jahr in Angriff zu nehmen. Wenn wir diese Testphase nicht ermöglichen, werden wir wahrscheinlich grosse politische Schwierigkeiten haben, rasch zu solchen Asylverfahrenszentren zu kommen. Wer wirklich den Wunsch hat, dass wir jetzt rasch Verbesserungen vornehmen können, die wir im Rahmen der Vorlage 1 inhaltlich schon diskutiert haben, muss jetzt Hand bieten und dem Bundesrat und den Gemeinden, die sich für ein solches Pilotprojekt zur Verfügung stellen möchten, die Möglichkeit geben, im Rahmen einer Pilotphase wirklich auch ein solches Projekt durchzuführen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Gemeinden gibt, die bereit wären, sich auf dieses Wagnis einzulassen, wenn keine gültige Gesetzgebung ihnen den Rücken stärkt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine Gemeinde oder ein Kanton hier Bereitschaft signalisiert, konstruktiv mitzuarbeiten, wenn eine solche Testphase nur ein Jahr dauern würde - ein Jahr! -: Bis das alles nur überhaupt andiskutiert ist, ist ein Jahr vorbei.
Wir haben das letzte Mal mit einer klaren Mehrheit gesagt: drei Jahre. Ich persönlich bin eigentlich immer noch eine Verfechterin dieser drei Jahre. Nur, der Nationalrat will einfach gar nichts, und darum gibt es nun diese Minderheit I. Ihr Antrag ist ein Brückenangebot für den Nationalrat. Wenn der Nationalrat überhaupt nicht darauf einsteigen will, haben wir ein wirkliches Problem. Ich muss sagen, es ist ein Stück weit eine Minderheit contre coeur, weil ich vom Grundsatz her der Meinung bin, dass drei Jahre eigentlich die richtige Zeitspanne für ein solches Pilotprojekt wären. Das würde dem Bundesrat auch die Möglichkeit geben, mit der Vorlage 2, die noch ausstehend ist, in die politische Diskussion zu kommen, um dann einen nahtlosen Übergang zu schaffen. Von daher könnten wir, wenn sich eine Mehrheit für die Beibehaltung der drei Jahre entschliessen könnte, den Antrag der Minderheit I allenfalls auch zurückziehen. Aber wir müssen vielleicht zuerst einmal noch schauen, wie die Diskussion läuft, weil wir ja auch noch den Antrag der Minderheit II (Föhn) haben, der in diesem Bereich den ganzen Artikel streichen will.
Drei Jahre wären eigentlich wünschenswert; zwei Jahre, das wäre das Brückenangebot an den Nationalrat.