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AB 180561

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-10

Wortprotokoll

Im Weiteren hat das Büro über die Problematik der Abstimmungen im Rat diskutiert. Unser Abstimmungsverfahren kann nur funktionieren, wenn zwischen den Stimmenzählern und den Ratsmitgliedern eine absolute Partnerschaft existiert; das gilt vor allem für den Augenblick der Abstimmung. Wir wissen, dass zurzeit gemäss unserem Ratsreglement nur das Abstimmen mit Handerheben als gültiges Zeichen vorgesehen ist. Es ist bekanntlich immerhin vorgesehen, dass eine namentliche Abstimmung erfolgen kann, wenn zehn Ratsmitglieder eine solche verlangen. Das ist selten der Fall, kann aber jederzeit verlangt werden, wie dies auch schon gemacht wurde. Es kann natürlich auch ein Ordnungsantrag zur Wiederholung einer Abstimmung eingereicht werden. Ich rufe nicht dazu auf, aber es kann gemacht werden.

Die Arbeit der Stimmenzähler ist sehr schwierig. Es ist die Aufgabe von uns allen in diesem Saal, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Stimmenzähler ihre Arbeit bestens ausführen können. Das fängt beim Präsidenten an: Er muss für die Abgabe der Jastimmen, der Neinstimmen und der Enthaltungen genügend Zeit einräumen. Die Ratsmitglieder müssen am Platz sitzen, damit ihre Stimme gezählt wird. Die Ausnahmen, die wir ab und zu akzeptiert haben, stellen ein Problem dar. Schliesslich muss man die Hand vom Anfang bis zum Ende der Abstimmung korrekt hochstrecken; das heisst, den Arm nicht nur halb hochstrecken oder die Stimmabgabe während der Abstimmung noch ändern.

Das Büro stützt sich auf unser Reglement und erwartet, dass wir alle unsere Aufgabe erfüllen, damit wir die heutige Abstimmungsmethode, aber auch unsere politische Kultur im Rat weiterhin beibehalten können. Das ist die Bitte des Büros; ich hoffe, dass wir alle das ab sofort anwenden werden.

Weiter hat das Büro von der Firma Politnetz ein Aufzeichnungsgesuch gemäss Artikel 15 der Parlamentsverwaltungsverordnung erhalten. Bekanntlich hat diese Firma in den letzten Wochen in diesem Rat Aufnahmen gemacht. Ich lese aus dem Gesuch einmal vor: "Trotz sorgfältigster Vorabklärung ist es unserer Aufmerksamkeit leider entgangen, dass auch zutrittsberechtigte Medien nur dann audiovisuelle Aufnahmen anfertigen dürfen, wenn eine diesbezügliche Bewilligung des jeweiligen Ratsbüros vorliegt" - es folgt eine Entschuldigung "für die offenkundige Unachtsamkeit".

Das Gesuch ist eingereicht, und das Büro hat Folgendes festgestellt: Im Prinzip haben wir in diesem Hause eine langfristige Vereinbarung mit der SRG, die hier die Videoaufnahmen besorgt. Das ist eine Exklusivitätsvereinbarung; es ist also im Prinzip nicht jedem erlaubt, hier ständig Videoaufnahmen zu machen. Ausnahmen werden immer gewährt, wenn irgendjemand anderes, in der Regel ein Fernsehveranstalter, ein solches Gesuch einreicht.

Wir möchten im Gespräch mit dem Gesuchsteller abklären, ob es notwendig ist, Bedingungen für dieses Gesuch oder für die Gleichbehandlung allfälliger weiterer Gesuche in dieser Sache zu stellen. Deswegen hat das Büro beschlossen, diese Thematik an seiner Sitzung im Februar 2013 aufzunehmen, damit dann eine möglichst definitive Lösung für die Frühjahrssession 2013 gefunden werden kann. Vorübergehend, bis zum Ende dieser Session, ist das Büro der Meinung, man könne diesem Gesuch zustimmen. Die Firma Politnetz darf bis Ende dieser Session vorgehen, wie sie will. [PAGE 1114] Wir werden im Büro im Februar 2013 die Frage im Hinblick auf die Zukunft noch vertieft diskutieren; sie ist traktandiert. So viel zu diesem Thema.

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