preparatory:AB 1811
Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-08
Wortprotokoll
Die Minderheit Vallender möchte, was die Heilverfahren anbelangt, den Geltungsbereich dieses Gesetzes ausschliesslich auf gentherapeutische Heilverfahren beschränken. Damit würden andere Heilverfahren ausgeschlossen.
Vorweg, Frau Vallender - das sei auch zuhanden der Materialien klargestellt -: Die Mehrheit will mit dem Geltungsbereich, den sie vorschlägt, nicht die Naturheilverfahren, also die Volksmedizin, die Hausmedizin, regeln. Sie sollen weiterhin ausgeschlossen und ihre Regelung soll den Kantonen vorbehalten bleiben. Das Problem ist einfach, dass bei einigen Therapien nicht immer eindeutig festgestellt werden kann, ob es sich um ein Heilverfahren oder um das Abgeben eines Heilmittels handelt. Damit keine Regelungslücke entsteht, sollen eben nur solche Heilverfahren unter das Heilmittelgesetz fallen, in denen Heilmittel zum Einsatz kommen. Zusätzlich soll neu auch die somatische Gentherapie als Heilverfahren erfasst werden. Das ist das erste Mal der Fall; aufgrund der Gen-Lex-Motion sind die gentherapeutischen Verfahren nicht geregelt worden. Jetzt unterstellen wir diese Verfahren dem Heilmittelgesetz.
Wir sind also zusammenfassend der Auffassung, dass die Ängste der Minderheit Vallender betreffend die Naturheilverfahren unbegründet sind, dass aber das Erfassen der Gentherapie notwendig ist, da sonst die Ziele des Gesetzes im Bereiche der Heilverfahren nicht erreicht werden können.