Lexipedia

preparatory:AB 181488

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-10

Wortprotokoll

Ich spreche zum Antrag der Minderheit zu Artikel 4 Absatz 2 Einleitungssatz sowie zu den Buchstaben a und c. Ich werde mich kurzhalten.

Die in Artikel 4 enthaltene Bestimmung, dass der Bundesrat ein Einziehungsverfahren einleiten kann, sofern ein Scheitern der Rechtshilfe absehbar ist, ist zu begrüssen. Die Hürden dafür werden aber mit der Aufzählung von vier Kriterien, die kumulativ erfüllt werden müssen, zu hoch gesetzt. Mit dem Minderheitsantrag zu Absatz 2 wird Folgendes vorgeschlagen: Die Wahrung der Schweizer Interessen bleibt in jedem Fall vorbehalten. Insofern ändert sich nichts, besteht also keine Differenz. Es soll aber genügen, wenn zusätzlich eines der beiden anderen von der Minderheit genannten Kriterien erfüllt ist. Das heisst, entweder sind Vermögenswerte im Rahmen eines Rechtshilfeverfahrens nach Buchstabe a bereits vorläufig sichergestellt, oder aber - alternativ, nicht kumulativ - der Herkunftsstaat kann die Anforderungen an ein Rechtshilfeverfahren nicht erfüllen. Dass beide Kriterien, immer zusätzlich zur Wahrung der Schweizer Interessen, gleichzeitig erfüllt sind, erscheint kaum möglich. Entweder kann ein Rechtshilfegesuch gestellt werden, was zur Sicherstellung der Vermögenswerte führt, oder dann ist eben der Herkunftsstaat nicht in der Lage, die Anforderungen an ein Rechtshilfeverfahren zu erfüllen.

Ich ersuche Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

preparatory:AB 181488 | Lexipedia | Lexipedia