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preparatory:AB 182054

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-10-05

Wortprotokoll

Das betrifft ja die Bundesanwaltschaft. Es ist gesagt worden, wir hätten eine starke Erhöhung gegenüber der früheren Organisation. Ich meine, der Grund ist die Effizienzvorlage, diese EffVor, die einen starken Ausbau gebracht hat. Sie wissen, das Parlament hat diesen Ausbau mit dem EP 2003 gestoppt, und zwar bei 430 statt 600 Stellen. Ich habe sie auch noch nicht freigegeben, weil die Zahl der Fälle ja noch nichts über die Wirksamkeit aussagt; man muss wissen, wie viele Fälle erfolgreich sein werden, in welcher Zeit sie erfolgreich sein werden und wie viele Fälle nicht erfolgreich sind.

Wir haben wesentlich weniger Fälle, als damals angenommen wurde. Es tut mir Leid, ich habe jetzt die Zahlen im Detail nicht hier, darum kann ich sie Ihnen nicht geben, und Herr Jacques Droux hat sie auch nicht bei sich. Ich bin leider auf diese Frage jetzt nicht vorbereitet. Aber wir haben das alles im neuen Geschäftsbericht aufgeführt. Wir haben auch entsprechend weniger für das Bundesstrafgericht in Bellinzona. Diese Prognosen sind nicht erfüllt worden, nicht weil [PAGE 841] wir zu wenig Leute hatten - bis Ende 2004 war ja noch die richtige Planung vorhanden -, sondern weil einfach weniger Fälle vorhanden sind. Es ist ja eigentlich ein gutes Zeichen, wenn weniger Fälle vorhanden sind. Denn wenn es sie nicht gibt, dann ist das ja das, was wir eigentlich wollen.

Zu den pendenten Fällen, den Verzögerungen: Ich kann Ihnen die Zahl, wie gesagt, nicht sagen. Aber die Verzögerungen entstehen heute vor allem durch das zweigeteilte Verfahren zwischen Bundesanwaltschaft und Untersuchungsrichteramt, das dem Bundesgericht untersteht. Wir haben jetzt dem Untersuchungsrichteramt Leute aus der Bundesanwaltschaft zur Verstärkung gegeben, weil wir ja dort einen Engpass haben.

Ich kann Ihnen nur sagen, es ist schwierig für den Bundesrat, hier Stellung zu nehmen, auch zur Haftungsfrage, weil sie nicht dem Bundesrat untersteht. Die Gerichte entscheiden ja darüber. Ich kann Ihnen die Frage nach den Fällen, welche nicht behandelt wurden oder die behandelt werden sollten und wie deren Dringlichkeit ist, nicht beantworten, denn der Bundesrat hat nur die administrative Aufsicht über die Bundesanwaltschaft. Die materielle Aufsicht liegt ja in Bellinzona, und dazu haben wir jetzt ja eine Vorlage, mit der das wieder wie früher zusammengelegt wird. Sonst kann man eben das Problem der Pendenzen, der zeitlichen Verzögerung bzw. der zeitlichen Beschleunigung nicht lösen und die Frage, ob die wichtigen Fälle behandelt sind, nicht beantworten. Ich habe Indizien dafür, dass - wie ich meine - zweitrangige Dinge behandelt und verfolgt werden. Da muss ich ja annehmen, dass erstrangige nicht vorhanden sind. Ich muss hier diese Frage etwas offen lassen. Im Übrigen verweise ich auf diese Antwort. Ich werde Ihnen aber noch die Antwort bezüglich der pendenten Fälle auf dem Stand von heute nachliefern.