preparatory:AB 182511
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-05
Wortprotokoll
Im Namen der Mehrheit der WAK ersuche ich Sie bei der Nachverfolgung von nachrichtenlosen Vermögen darum, am zweistufigen Verfahren festzuhalten.
Wir haben mit einer knappen Mehrheit der Kommission von 13 zu 12 Stimmen am zweistufigen Verfahren festgehalten, und zwar aus ganz grundsätzlichen Erwägungen, Frau Bundesrätin. Ich möchte all jenen, die jetzt praktische Gründe ins Feld geführt haben und sagen, die Verwaltung dieser Vermögen sei zu kompliziert, die Anspruchsberechtigten hätten keine Beweismittel mehr usw., die grundlegenden Überlegungen nochmals ans Herz legen, die von den Sprecherinnen und Sprechern ins Feld geführt worden sind, die sich für das zweistufige Verfahren ausgesprochen haben.
Es geht hier um Rechtsansprüche an Vermögenswerten. Mit dem zweistufigen Verfahren sichern wir, dass die Eigentumsrechte nach Abschluss des Verkehrs bei den Banken in einer zweiten Phase beim Bund durchgesetzt werden können - mindestens theoretisch. Die Frage der Rechtssicherheit für die Banken stellt sich hier nicht, denn die Banken werden ja entlastet. Die Verwaltung der Vermögen geht ja auf den Bund über. Für den Bund wiederum ist dies eine kleine Belastung: Es sind Beträge von etwa 650 Millionen Franken, die zu verwalten sind. Schon mit einer Verzinsung von 1 Prozent werden mit den Zinseinnahmen die Verwaltungskosten längstens gedeckt.
Es wurde hier von verschiedenen Rednern geltend gemacht, dass es um die Reputation der Schweiz gehe. Das ist in der Tat so. Es geht auf der einen Seite um rechtliche Ansprüche von Betroffenen, die bis jetzt keine Gelegenheit hatten, ihre Vermögenswerte geltend zu machen. Rechnen Sie einmal aus: Wenn wir nach dem Entwurf des Bundesrates 62 Jahre als Grundlage nehmen, sind bereits Ansprüche aus dem Zweiten Weltkrieg verwirkt; die können nicht mehr geltend gemacht werden. Auf der anderen Seite geht es, wie gesagt, um die Reputation der Schweiz. Wenn die USA zwar keine Verwirkung kennen, aber die Akten nach Kurzem einfach vernichten, ist das kein Vorbild für uns. Die Schweiz muss ein Musterbeispiel sein. Wir sind in der Lage, diese Akten auch noch über 50 Jahre zu verwalten und die Rechtsansprüche, die allenfalls geltend gemacht werden, geordnet abzuwickeln.
Ich bitte Sie deshalb, zum Schutz der Reputation der Schweiz, zum Schutz der legitimen Rechtsansprüche von Personen, z. B. aus dem Zweiten Weltkrieg oder aus der Periode davor, das zweistufige Verfahren zur Durchsetzung der Ansprüche auf nachrichtenlose Vermögen im Gesetz verankern.
Wir haben bereits zweimal daran festgehalten. Ich bin überzeugt, dass wir in der Einigungskonferenz mit dem Ständerat eine Lösung finden werden, die beiden Ansprüchen genügt, vielleicht mit einer gewissen Verkürzung der Frist von 112 Jahren, aber sicher mit einer Verlängerung der Frist über 62 Jahre hinaus.
Ich bitte Sie, der Mehrheit der WAK zu folgen.