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preparatory:AB 182533

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-05

Wortprotokoll

Die Schweizer Wirtschaft ist stark auslandorientiert, jeder zweite Franken wird im Ausland erwirtschaftet. Das gilt zum einen für die Industrieexporte, es gilt zum andern auch für den Tourismus, der ebenfalls zur Exportwirtschaft zu zählen ist. Das macht klar: Volkswirtschaftlich ist neben der Wettbewerbsfähigkeit der Wechselkurs des Frankens gegenüber den Währungen der wichtigsten Handelspartner der wichtigste Parameter für die Wirtschaftslage in der Schweiz überhaupt.

Mit meiner parlamentarischen Initiative verlange ich nun, dass die Wechselkurspolitik bei den gesetzlichen Aufgaben gemäss Artikel 5 des Nationalbankgesetzes verankert wird. Was steht heute im Nationalbankgesetz? In Artikel 5 Absatz 1 heisst es: "Die Nationalbank führt die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes. Sie gewährleistet die Preisstabilität. Dabei trägt sie der konjunkturellen Entwicklung Rechnung." In Absatz 2 sind dann die einzelnen Aufgaben aufgelistet. Nicht dabei ist die Währungspolitik. Das möchte ich jetzt mit diesem Vorstoss ändern. Ich möchte, dass in Artikel 5 des Nationalbankgesetzes explizit festgehalten wird, dass die Schweizerische Nationalbank eine Wechselkurspolitik zu betreiben hat, die sich an der Kaufkraftparität der wichtigsten Handelspartner ausrichtet.

Weshalb ist das wichtig? Ich habe bereits gesagt, die Schweiz lebe vom Export, vom Aussenhandel. Für die Schweiz, und das haben wir in den letzten Monaten vor der Fixierung der Untergrenze zum Euro gesehen, ist es überlebenswichtig, dass die Nationalbank eine Wechselkurspolitik betreibt, die sich an der Kaufkraftparität orientiert. Noch im November 2011 ergab eine Umfrage der Nationalbank, dass 85 Prozent der Industriefirmen und 63 Prozent der Unternehmen des Detailhandels - denn auch diese sind betroffen - unter der Frankenüberbewertung leiden. Das hat dann Folgen für die gesamte Wirtschaft, nicht nur für die Direktbetroffenen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat eine Studie gemacht und festgestellt, dass bereits eine zehnprozentige Auf- oder Überbewertung des Frankens in drei bis fünf Jahren 100 000 Arbeitsplätze kosten wird.

Was will ich damit sagen? Ich will damit sagen, dass die Wechselkurspolitik zentral für den Wohlstand in diesem Land ist. Wir haben das eindrücklich erlebt und eingehend diskutiert, als die Nationalbank diesen Grundsatz vergessen [PAGE 62] und keine kaufkraftorientierte Wechselkurspolitik betrieben hat - diesen Kurs hat sie etwa im Herbst 2009 verfolgt und dann aufgegeben. Viel zu spät hat sie dann eine Untergrenze zum Euro definiert, im September 2011, und zwar bei einer Euro-Parität von Fr. 1.20. Es steht heute fest, dass auch diese zu tiefe Untergrenze die Überbewertung des Frankens nicht genügend korrigiert und der Schweizer Wirtschaft schadet.

Gefährden wir die Unabhängigkeit der Nationalbank, wenn wir jetzt diesen Auftrag im Gesetz verankern? Nein, überhaupt nicht. Es ist einfach ein gesetzlicher Auftrag. Wie ihn die Nationalbank dann umsetzt, ist ihre Entscheidung. Wann und wie sie interveniert, ist ebenfalls ihre Entscheidung.

Die Verwaltung macht gegen die parlamentarische Initiative geltend - das ist fast ein lächerliches Argument -, dass sie Zielkonflikte eröffne. Ja, die Nationalbank befindet sich bereits heute in einem Zielkonflikt; sie muss nämlich die Preisstabilität gewährleisten, und sie muss die konjunkturelle Entwicklung fördern. Es ist klar: Dazu gehört eben auch die Verfolgung einer Wechselkurspolitik, die dem Standort angemessen ist, die sich an der Kaufkraftparität orientiert. Solche Zielkonflikte gibt es immer, es gibt sie auch bei den heutigen zwei Aufgaben der Nationalbank. Von daher ist das sicher kein Argument gegen die Initiative.

Wer die Anliegen des Standortes Schweiz ernst nimmt und der Exportorientierung unseres Landes Rechnung trägt, ergänzt unser Nationalbankgesetz mit dem Auftrag, die Kaufkraftparität in der Wechselkurspolitik zu verankern.

Darum bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.