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Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-03
Wortprotokoll
Worum geht es? Das Nagoya-Protokoll ist am 29. Oktober 2010 von der 10. Vertragsparteienkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt verabschiedet worden. Es kreiert einen völkerrechtlichen Rahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und deren Nutzung. Auf der Basis gegenseitiger Zustimmung soll ein Vorteilsausgleich zwischen den Ursprungsländern genetischer Ressourcen und denjenigen Ländern erfolgen, in denen diese Ressourcen genutzt werden. Damit soll das in der UN-Konvention festgelegte Ziel des Erhalts genetischer Ressourcen durch nachhaltige Nutzung erreicht werden.
Von den 92 Vertragsparteien der Biodiversitätskonvention haben mittlerweile 18 Länder das Protokoll bereits ratifiziert. Auch unsere Nachbarländer arbeiten zurzeit intensiv an einer möglichen Ratifizierung. So wurde in der EU ein Verordnungsentwurf bereits von der Kommission verabschiedet und in erster Lesung vom Parlament diskutiert.
Mit der zur Beratung stehenden Botschaft vom 10. April 2013 beantragt der Bundesrat nun die Zustimmung zu einem entsprechenden Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Protokolls von Nagoya. Ziel der Umsetzung des Protokolls ist es vorab, die Rechtssicherheit bei der Nutzung genetischer Ressourcen aus Drittstaaten in unserem Land zu stärken. Als genetische Ressource gilt jedes Material pflanzlichen, tierischen oder mikrobiellen Ursprungs, welches einen tatsächlichen oder potenziellen Wert aufweist. Die genetische oder biochemische Zusammensetzung dieser Ressourcen findet insbesondere in der Forschung, der Landwirtschaft, der Pharma- und Kosmetikindustrie und in der Biotechnologie Verwendung. Dies geschieht zum Beispiel in nicht kleinem Umfang bei der Erforschung der Wirkstoffe von Heilpflanzen für die Entwicklung neuer Medikamente oder bei der Auswahl neuer Pflanzensorten oder aber auch von Tierrassen in der Landwirtschaft. Dies ist nicht zuletzt der eigentliche Grund für die in der Vernehmlassung breite Zustimmung zum vorliegenden Bundesbeschluss.
Das Protokoll von Nagoya regelt, zusammengefasst, erstens den Zugang zu genetischen Ressourcen und zu sich darauf beziehendem traditionellem Wissen, zweitens die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung dieser Ressourcen bzw. dieses Wissens ergebenden Vorteile, drittens die Einhaltung der Pflichten in Bezug auf innerstaatliche Vorschriften derjenigen Parteien, welche die Ressourcen bzw. das Wissen zur Verfügung stellen.
Die Schweiz hat das Protokoll im Mai 2011 unterzeichnet. Dabei gehen der Bundesrat und mit ihm die Mehrheit Ihrer UREK davon aus, dass sich die vorgeschlagene Umsetzung des Nagoya-Protokolls positiv auf die Schweiz auswirken wird. Die Voraussetzungen, die zu erfüllen sind, um den entsprechenden Zugang zu den genetischen Ressourcen zu haben, werden standardisiert. Dank einem klaren rechtlichen Rahmen wird auch die Rechtssicherheit bei der Nutzung - Stichwort "Biopiraterie" - in der Schweiz gestärkt. Es ist klar, wo was wann zu melden ist, wenn man Zugang zu diesen genetischen Ressourcen haben will. Der Status wird wesentlich erhöht, weil die Dokumentation für eine genetische Ressource besser ist. Schliesslich leistet unser Land mit der Ratifizierung auch einen Beitrag zur globalen Erhaltung der biologischen Vielfalt durch einen gerechten Vorteilsausgleich, denn damit erfüllt die Schweiz auch jene Verpflichtung, welche sie bereits 1994 mit der Ratifizierung der Biodiversitätskonvention eingegangen ist.
Abschliessend und zusammengefasst geht es bei der Umsetzung des Nagoya-Protokolls nicht darum, jetzt viele Massnahmen zur Erhaltung der Biodiversität in der Schweiz einzuführen. Es geht auch nicht darum, neue Massnahmen im Bereich des geistigen Eigentums zu definieren, und es geht auch nicht um Haftungsfragen oder um die Wiedergutmachung von Schäden an der Biodiversität, die von genetisch veränderten Organismen verursacht wurden. Das Protokoll trägt einzig und allein dazu bei, dass der Zugang zu genetischen Ressourcen erleichtert und langfristig gesichert wird, [PAGE 1043] die Vorteile aus deren Nutzung ausgewogen und gerecht geteilt werden und die Rechtssicherheit erhöht wird.
In diesem Sinne beantragt Ihnen Ihre vorberatende Kommission mit 7 zu 4 Stimmen, auf das vorliegende Geschäft einzutreten und zu dessen Umsetzung die notwendigen punktuellen Anpassungen im Natur- und Heimatschutzgesetz zu diskutieren und entsprechend zu verabschieden.
Die Minderheit Theiler beantragt Ihnen Nichteintreten.