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preparatory:AB 184467

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2010-09-22

Wortprotokoll

Wir haben unsere Ansicht schon in der schriftlichen Antwort dargelegt. Es scheint uns, dass die Folgen dieses Bundesgerichtsentscheids in der Begründung der Motion etwas überzeichnet werden. Bewilligungen müssen selbstverständlich nicht jährlich neu eingeholt werden, sie werden vielmehr unbefristet erteilt, und sie müssen nur dann überprüft werden, wenn sich die Verhältnisse geändert haben. Diesbezüglich unterscheiden sich die Bewilligungen für Strassencafés nicht von allen anderen Bewilligungen.

Wir fragen uns auch, ob die Ergänzung des Gesetzes der richtige Weg wäre. Wir sind nicht dieser Meinung, weil wir solche Detailbestimmungen nicht ins Raumplanungsgesetz aufnehmen können. Das würde eine Belastung des Raumplanungsgesetzes mit sich bringen, das doch eher Grundsätzliches regelt. Zudem: Wenn mit der Motion tatsächlich ein dringendes Problem angesprochen werden sollte, müsste ja rasch gehandelt werden. Eine Gesetzesrevision wäre dafür von uns aus gesehen nicht das probate Mittel.

Wir haben in dieser Sache eine etwas andere Auffassung: Wir sind der Meinung, das Beispiel der Stadt Bern zeige, dass durchaus auf unbürokratische Art und Weise Lösungen gefunden werden können.

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