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preparatory:AB 184990

Pieren Nadja · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-10

Wortprotokoll

Mein Minderheitsantrag zu Absatz 4 sieht vor, dass die Finanzhilfen während höchstens zwei Jahren statt wie nach geltendem Recht während drei Jahren ausgerichtet werden. Ich begründe das damit, dass die Finanzhilfen dann auch länger reichen und die Betriebe sich stärker anstrengen. Wie wir jetzt auch von Ihnen gehört haben und wie die Abstimmung von vorhin klar gezeigt hat, sollen bzw. müssen diese Finanzhilfen fortgeführt werden. Auch ich akzeptiere diesen demokratischen Entscheid. Nach Ihrer Ansicht hat es zu wenig Plätze, aber ich sehe das etwas anders. Wenn es aber zu wenig Plätze hat, sollten auch möglichst viele profitieren können, und die Betriebe sollten dann auch innerhalb von zwei Jahren voll ausgelastet sein. Der Ansporn, dass die Auslastung eines Betriebs auch früher erfolgt, ist so auch grösser, und es bleibt auch mehr für die anderen im Topf.

Der Minderheitsantrag zu Absatz 5, wonach Ansprüche auf weitere Finanzhilfen entfallen, wenn ein Betrieb nach dem ersten Betriebsjahr einen Belegungsgrad von mindestens 80 Prozent aufweist, wurde auch bereits angesprochen. Wenn ein Gesuch bewilligt ist, dann bekommt der Betrieb die Anschubfinanzierung für zwei oder drei Jahre, wobei egal ist, wie gut dieser Betrieb ausgelastet ist - die Bewilligung wird völlig unabhängig davon erteilt. Ich war die einzige Person, die in den Jahren der Anschubfinanzierung freiwillig nach neun Monaten auf die weitere Zahlung verzichtet hat. Ich hätte dieses Geld einfach so bekommen, finde aber, dass man nicht noch von Bundesgeldern profitieren sollte, wenn man es sich finanziell leisten kann und die Auslastung gegeben ist. Dieser Antrag wäre sicher zum Wohle aller Betriebe, die dann etwas länger von diesen Geldern profitieren könnten, weil es dann noch länger Geld für andere Betriebe hat. Ich verstehe nicht, warum man einen Betrieb subventionieren soll, der kostendeckend funktioniert und die nötige Auslastung hat. Ich verstehe nicht, wieso ein solcher Betrieb im zweiten Betriebsjahr noch Anspruch auf Finanzhilfen erheben soll.

Mein Minderheitsantrag zu Absatz 6, wonach Finanzhilfen nur für nichtbelegte Plätze ausbezahlt werden, wäre eigentlich auch logisch, weil belegte Plätze ja kostendeckend funktionieren, sei es über die Beiträge von Eltern, Firmen oder Gemeinden, welche die Plätze kostendeckend mitfinanzieren, sodass dafür nicht noch Bundesgelder benötigt werden. Somit wäre es logisch, dass ein Betrieb, der nicht die volle Auslastung hat, von dieser Anschubfinanzierung profitieren kann für die nichtbelegten Plätze, also für die Plätze, für die er kein Geld bekommt.

Ich bitte Sie deshalb, meine drei Minderheitsanträge zu unterstützen, auch zum Wohle der Personen, die dann zu einem späteren Zeitpunkt auch noch von diesen Geldern profitieren möchten.

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