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AB 185173

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-05-05

Wortprotokoll

Der im Postulat geforderte Bericht ist nicht zielführend und greift in die Kantonshoheit ein. Es besteht auch keine Notwendigkeit für diesen Bericht, da in den Kantonen und vor allem in den Polizeikorps die bestehenden Probleme schon bekannt sind.

Ich war sieben Jahre als Polizistin tätig und musste oft wegen häuslicher Gewalt ausrücken. Sehr häufig sind die Täter ausländischer Herkunft, mit islamischem Hintergrund. In ihrer Kultur ist das Schlagen und Züchtigen von Frauen Alltag und bedeutet keine Straftat. Daher sind sie den Frauen gegenüber immer wieder gewalttätig, sie sind also Wiederholungstäter. Die Frauen beherrschen meist keine unserer Landessprachen, und sie sind auch schlecht integriert, haben keine Arbeit und sind daher vom Täter abhängig. Deshalb ziehen mehr als zwei Drittel der Opfer die Strafanzeige zurück - dies meist im Zusammenhang mit einer Bedrohung durch den Täter.

Das Problem, welches sich bei häuslicher Gewalt zeigt, ist Folgendes: Die häusliche Gewalt ist zwar ein Offizialdelikt, es ist aber in einem Antragsdelikt verpackt. Mit Artikel 55a des Strafgesetzbuches hat das Opfer die Möglichkeit, die Strafanzeige jederzeit zurückzuziehen. Das heisst, dass die Polizei bei häuslicher Gewalt alle Betroffenen befragen - dies meist mit Dolmetschern - und eine Meldung an die Opferhilfe machen muss. Dann gibt es eine Anzeige gegen den Täter. Das geschieht alles auch dann, wenn das Opfer bereits von Artikel 55a Gebrauch gemacht und die Anzeige zurückgezogen hat. Wenn wir also bei häuslicher Gewalt wirklich etwas verbessern möchten und die Täter bestraft bzw. die Opfer geschützt werden sollen, müssen wir Artikel 55a des Strafgesetzbuches streichen. Alles andere bringt nichts und kostet nur Geld.

Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen und den Föderalismus zu akzeptieren, welcher in diesem Bereich sehr gut funktioniert.

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