preparatory:AB 185394
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-03-16
Wortprotokoll
Der Wunsch nach einer sogenannten Generalinspektion der Armee durch Externe wird seit Jahren geäussert. Die ordentliche Geschäftsführung des Bundes sieht solche Inspektionen nicht vor; es gibt dafür keine rechtliche Grundlage. Mit den Geschäftsprüfungskommissionen, der Geschäftsprüfungsdelegation, den Finanzkommissionen, der Finanzdelegation, der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle und der Eidgenössischen Finanzkontrolle bestehen bereits verschiedene Aufsichtsorgane. Zudem steht unsere Milizarmee, die aus Bürgerinnen und Bürgern in Uniform zusammengesetzt ist, unter einer ständigen demokratischen Kontrolle.
In Anbetracht der hohen Transparenz besteht kein Anlass, ein Präjudiz zu schaffen und für die Armee von den Regeln abzuweichen, welche für alle Bereiche des Bundes gelten. [PAGE 349]