preparatory:AB 185399
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-03-16
Wortprotokoll
Die Auswirkungen sind nicht abschätzbar, da die Rüstungsindustrie international tätig und vernetzt ist. Die Grundlage für die Zusammenarbeit mit der Europäischen Verteidigungsagentur wurde 2012 durch ein rechtlich unverbindliches Framework for Cooperation geschaffen. Eine Kündigung der Personenfreizügigkeit hätte keine direkten Auswirkungen auf diese Vereinbarung.