preparatory:AB 186133
Winkler Rudolf · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2015-05-05
Wortprotokoll
Die BDP-Fraktion beantragt Ihnen, auf die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst einzutreten und in weiten Teilen der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Bei Artikel 3a Absatz 1 Buchstabe e sowie bei Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe bbis beantragen wir, der Minderheit van Singer zu folgen. Bei der Möglichkeit, Zivildienstleistende auch in schulischen Bereichen bis und mit Sekundarstufe II einzusetzen, geht es primär nicht darum, die Pausenaufsicht zu organisieren oder dem Lehrermangel entgegenzutreten. Aufgrund verschiedener Umstände entscheiden sich heute bedeutend mehr junge Dienstpflichtige für den Zivildienst. Diesem Umstand gilt es Rechnung zu tragen, und es gilt, für diese Dienstleistenden einen sinnvollen Einsatz zu finden. Mit der Schaffung der gesetzlichen Grundlage dafür, dass diese auch im schulischen Bereich eingesetzt werden können, wird ihnen eine sehr sinnvolle Einsatzmöglichkeit geboten. In der heutigen Schule findet der Unterricht nicht mehr nur im Klassenzimmer statt. Sobald Projekte ausserhalb des Schulzimmers angegangen werden, sind diese sofort mit viel mehr Personalaufwand verbunden. Es sind aber auch Einsatzmöglichkeiten im Bereich der schulergänzenden Betreuung denkbar, bei der Unterstützung der Arbeit mit Kleingruppen usw. Dies kann durch Zivildienstleistende in vielfältiger Form bestens abgedeckt werden. Nicht vergessen werden darf auch die soziale Komponente mit der Präsenz dieser Dienstleistenden in der Öffentlichkeit, welche ihrer Wertschätzung sehr förderlich wäre.
Wenn Sie bei den zwei genannten Bestimmungen der Mehrheit zustimmen, schliessen Sie eine Türe zu, die geöffnet werden sollte. Ob und welche Schulen Zivildienstleistende einsetzen, entscheiden die Schulen selber. Die Verantwortlichen vor Ort entscheiden, wo und wie die Zivildienstleistenden optimal eingesetzt werden können. Sie tragen die Verantwortung und nehmen diese wahr. Wir müssen nur die Türöffner sein.
Deshalb bitten wir Sie, bei den erwähnten Bestimmungen der Minderheit van Singer zu folgen. Bei allen anderen Bestimmungen schliessen wir uns der Kommissionsmehrheit an.