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AB 186167

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-06-15

Wortprotokoll

Ihre Kommission schlägt eine Ergänzung in Absatz 1bis vor. Demnach soll auch auf Gesetzesstufe klargestellt werden, was schon aus der Botschaft und der gemeinsamen Erklärung der Kantone hervorgeht: Der ursprünglich als Vollzugskanton bezeichnete Kanton soll auch bei nichterfolgtem Vollzug einer Wegweisung aus einem Bundeszentrum weiterhin für den Vollzug der Wegweisung und die Ausrichtung von Nothilfe zuständig bleiben. Es handelt sich hier eigentlich um eine redaktionelle Präzisierung gegenüber der Version des Bundesrates.

Zu Absatz 3: Das ist nur noch eine kleine Ergänzung. Dem Staatssekretariat für Migration soll die Möglichkeit eingeräumt werden, den Vollzug zu überwachen und gemeinsam mit den Kantonen ein Monitoring des Wegweisungsvollzugs zu erstellen. Das ist eine wichtige Präzisierung, weil die Wegweisung auch immer wieder in der Kritik steht.