Lexipedia

AB 186220

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-06-15

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zur Minderheit Föhn. Diese zwingende Formulierung haben wir eigentlich schon am 14. Dezember 2012 diskutiert: Schon damals war diese politische Forderung im Raum. Der Bundesrat hat dann darauf hingewiesen, dass wir insbesondere gegen Artikel 5 der EMRK verstossen würden, wenn wir das so formulierten. In der damaligen Diskussion wurde dann dieser Antrag auch abgelehnt, und man hat die Formulierung gewählt, die jetzt aufgenommen wurde.

Dass die renitenten Personen in jedem Fall in einem besonderen Zentrum untergebracht werden und ihre Bewegungsfreiheit auf einen bestimmten Rayon eingeschränkt wird, braucht noch einige vertiefte Überlegungen. Im Gegensatz zur heutigen Regelung soll es für das Staatssekretariat für Migration nicht mehr möglich sein, im Einzelfall über eine Zuteilung in ein besonderes Zentrum zu entscheiden. Ziel der geltenden Bestimmung über besondere Zentren ist aber nicht die Bestrafung von renitenten Asylsuchenden - dafür gibt es nämlich auch straf- und disziplinarrechtliche Massnahmen -, sondern die Wiederherstellung der Ordnung und Sicherheit in einem Zentrum des Bundes. Die Ordnung in einem Zentrum des Bundes kann oftmals bereits dadurch wiederhergestellt werden, dass einzelne Personen in einem besonderen Zentrum untergebracht werden.

Eine generelle Unterbringung aller renitenten Asylsuchenden in einem besonderen Zentrum wäre nicht verhältnismässig und auch nicht praktikabel. Sie könnte unter Umständen sehr hohe Unterbringungskapazitäten in besonderen Zentren bedingen - je nachdem, aus welchen Ländern die Flüchtlinge kommen -, was wiederum mit hohen Kosten verbunden wäre. Eine generelle Eingrenzung auf einen bestimmten Rayon ohne zeitliche Beschränkung und ohne die Möglichkeit, die Anordnung der Eingrenzung richterlich überprüfen zu lassen, ist verfassungs- und völkerrechtswidrig.

Das waren die Überlegungen, die die Mehrheit der Kommission dazu geführt haben, nicht die zwingende Formulierung der Minderheit zu nehmen, sondern die gemäss Bundesrat, wonach der Bund im Einzelfall entsprechend handeln kann. Im Übrigen möchte ich einfach noch einmal darauf hinweisen, dass wir im Rahmen der Diskussion in der Kommission ganz verschiedene Forderungen hatten, weil es bei den Asylsuchenden ganz viele Untergruppen gibt und immer wieder die Frage im Raum war, wieweit man solche Kleingruppierungen jeweils zusammennehmen und dann in besonderen Zentren unterbringen soll.

Die Mehrheit Ihrer Kommission ist also der Meinung, dass wir am jetzigen System festhalten sollen und nicht diese zwingende Formulierung wählen sollen.

Ich spreche jetzt noch zum Antrag der Minderheit Minder, zur Forderung nach Zentren für die Bedürfnisse von Familien und Kindern: Ich denke, uns allen ist dieses Schreiben der Flüchtlingshilfe zugestellt worden. Die Idee, dass die Kesb oder sogar die Vormundschaftsbehörden generell für unbegleitete Jugendliche mit eingesetzt werden, würde den ganzen Ablauf natürlich massiv verändern. Das wäre sicher eine konzeptionelle Änderung. Das kann man tun, wenn man das politisch will. Nur haben wir im Rahmen unserer Diskussion in der Kommission auch gesehen: Diese Neustrukturierung, diese Beschleunigung der Verfahren fordert eine Konzentration der Kräfte und der Menschen in wenigen Zentren. Je mehr Zentren wir haben, desto mehr Gesamtinfrastrukturen müssen wir anbieten: Dolmetscherdienste, juristische Dienste und, und, und.

Das Anliegen an sich hat in der Kommission sehr wohl ein Echo gefunden, eigentlich bei allen. Das ist ja der Grund dafür, dass in Artikel 82 Absatz 3bis des Asylgesetzes jetzt gemäss Antrag der Kommission steht: "Den besonderen Bedürfnissen von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden, Familien mit Kindern und betreuungsbedürftigen Personen ist bei der Unterbringung nach Möglichkeit Rechnung zu tragen." Mit dieser Formulierung haben wir das Anliegen eigentlich aufgenommen, aber wir möchten nicht, dass nochmals eine Kategorie von Bundeszentren geschaffen wird. Es hat sich aber auch gezeigt, dass eine gewisse Durchmischung in den Zentren - mit Kindern, mit Frauen, mit Familien, mit Einzelpersonen - klimatisch eine gute Wirkung hat. Wenn man allzu spezifische Bundeszentren macht, besteht die Gefahr, dass am Schluss in gewissen Zentren, selbst wenn das nicht renitente Asylbewerber sind, doch eine Konzentration von "männlichen" Eigenschaften, sage ich jetzt einmal, besteht, die in diesem Bereich nicht nur immer leicht zu handhaben sind.

Darum beantrage ich Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit, beide Minderheitsanträge abzulehnen.

AB 186220 | Lexipedia | Lexipedia