preparatory:AB 186232
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-06-15
Wortprotokoll
Ich meinte meinen Hinweis zu den Juristen eigentlich humorvoll, ich zweifle bei ihnen sicher nicht den gesunden Menschenverstand an. Es geht einfach um die folgende Frage: Wenn man schon die ganze Infrastruktur in Betrieb hat und die Unterkünfte braucht und wenn die Gemeinde und der Kanton einverstanden sind, muss man dann, wenn man das noch einmal wiederholt hat, wirklich dieses Verfahren einleiten, um der Gleichbehandlung mit den übrigen Bürgerinnen und Bürgern - das kann man ja als Argument nehmen - gerecht zu werden? Oder kann man nicht vielmehr sagen: "Wir sind froh über die Unterkunft, und wenn wir uns gütlich einigen können, können wir sie weiterführen"? Darin besteht der Unterschied.