AB 186609
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-06-17
Wortprotokoll
Der Bundesrat bittet Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, und zwar ohne Gegenvorschlag.
Der Hunger in der Welt ist eine Pein. Man kann diese schwierige Situation nicht ernst genug nehmen. Der Bundesrat nimmt sie ernst, das tun selbstverständlich auch Sie. Ich habe in der Kommissionsdebatte auf meine Reise nach Indien hingewiesen. Ich habe in Indien Armut gesehen, ich habe in Indien Hunger gesehen, nicht weit von den Zentren der Metropolen. Diese Situationen geben ernsthaft zu denken. Wir müssen uns selbstverständlich mit dieser Herausforderung auseinandersetzen und unseren Beitrag leisten.
Die Volksinitiative, über die wir jetzt debattieren und die wir zur Ablehnung empfehlen, liegt von der Zielsetzung her nicht neben dem, was auch der Bundesrat anstrebt, nämlich Armut und Hunger zu reduzieren. Aber was die Initiative schwierig macht, ist der Weg, auf dem man das Problem lösen will. Zur Ablehnung empfohlen werden muss sie vor allem auch wegen der Nebenwirkungen.
Es wurde soeben gesagt, die Spekulation sei negativ besetzt. Das ist grundsätzlich wahrscheinlich schon so, weil es auch Ausreisser gibt. Aber vergessen Sie bitte nicht, dass die Spekulation den Markt - den drehenden Markt, den verteilenden Markt - überhaupt erst ermöglicht. Es braucht Gegenparteien, damit Handel entsteht, damit Handel hilft, Nahrungsgüter weiterzutragen. So gesehen ist Spekulation eben nicht Marktmanipulation. Marktmanipulation ist unzulässig; die gesunde, marktfördernde Spekulation ist an sich nichts Negatives.
Der Auslöser der Volksinitiative war die Situation in den Jahren 2007 und 2008. Damals war der Weizenpreis innerhalb kürzester Zeit um 120 Prozent nach oben geschnellt. Das hat zu zusätzlichen Hungerzuständen in Entwicklungsländern geführt. Die Initianten vermuten, dass die Spekulation über die Warenterminmärkte einer der Hauptgründe für dieses Hinaufschnellen gewesen sei. Deshalb wollen sie diese Geschäfte verbieten. Es sind aber nicht die Warentermingeschäfte, die für die Notlage verantwortlich waren. Es würde sich auch mit der Annahme dieser Initiative in den betroffenen Hunger- und Armutsgebieten wahrscheinlich nicht viel ändern.
Der Bundesrat konzentriert sich insbesondere auf seine bewährten Instrumente, die vom Parlament immer wieder gestützt und bewilligt werden. Ich erinnere an die Entwicklungshilfebeiträge; es sind immerhin 3,2 Milliarden Schweizerfranken im Jahr 2014. Davon geht eine Viertelmilliarde in Landwirtschaftsprojekte. Zusätzlich entfällt annähernd eine halbe Milliarde Schweizerfranken auf die humanitäre Hilfe im Rahmen der Uno. Auch mit diesen Geldern wird der Hunger bekämpft. Die Schweiz setzt sich also für die Hungerbekämpfung, für die Armutsbekämpfung ein, und sie setzt sich ein für zusätzliche Transparenz auf den Agrarmärkten.
Die Hauptproblematik der damaligen Notstände ging zurück auf ganz tiefe Lagerbestände, sie ging zurück auf Missernten, und sie ging zurück auf ungelöste Verteilungsprobleme. Wenn man die Spekulation, die die Initianten verbieten wollen, tatsächlich unterbände, würde man wahrscheinlich der Verteilung der Nahrungsmittel einen Riegel vorschieben. Ich mutmasse etwas, ich gebe das gerne zu. Den Preisschwankungen, die ich genannt habe, würde man aus der Schweiz heraus mit unserer eigenständigen Lösung nicht wirklich begegnen können. Die Faktoren, die dabei eine Rolle spielen, sind nämlich ganz andere. Das ist zum Beispiel der Ölpreis. In den ersten Jahren des neuen Jahrzehnts ist der Ölpreis massiv angestiegen, und das hat zu Schwierigkeiten geführt.
Ich habe es schon gesagt: Es waren damals und es sind zum Teil bis heute die tiefen Lagerbestände, die keine Puffermöglichkeit beliessen. Gewisse Regionen fielen sofort in Notstände, weil ihre Lager nicht genügten. Und es waren damals insbesondere auch spezielle Witterungsverhältnisse; das kann natürlich immer wieder passieren. Ich erinnere an die Fröste, an die damaligen Dürren und an die politischen Massnahmen, die zum Beispiel Russland und Kasachstan in der Konsequenz getroffen haben, indem sie Exporte schlichtweg verboten.
Mit einem Verbot bei uns können wir auf die internationalen Gepflogenheiten wenig bis keinen Einfluss nehmen. Die relevanten Warenterminmärkte befinden sich nicht bei uns, sie befinden sich in der Internationalität. Auf diese Warenterminmärkte könnten wir mit der Annahme der Initiative keinen Einfluss nehmen. Aber wir hätten das Risiko, dass sich Firmen - sie sind vorhin schon einmal erwähnt worden -, die hier ansässig sind und von hier aus ihr Trading machen, möglicherweise in die Nähe der Terminmärkte bewegen würden, wenn sie das Gefühl bekämen, dass die schweizerischen Rahmenbedingungen Schritt für Schritt weniger attraktiv würden, dass die Flexibilität, die Beweglichkeit eingeschränkt würden.
Das Verbot hätte eine schädliche Wirkung für unsere Volkswirtschaft. Es würde Kosten bedeuten, es würde Unsicherheit bedeuten. Die Diskussion um die Rahmenbedingungen würde zusätzlich angefacht. Wir dürfen die Rahmenbedingungen bei uns nicht verschlechtern; da bitte ich Sie wirklich, mit höchster Sorgfalt ans Werk zu gehen. Dies umso mehr, als wir in der Frage, die wir jetzt diskutieren, mit unserer Legiferierung, mit unserer verfassungsbasierten Legiferierung gar nicht dorthin kommen, wo die Post wirklich abgeht. Also bitte keine falschen Zeichen und keine unnötige, zusätzliche Unsicherheit!
Ich fasse zusammen: Armut und Hunger wollen wir miteinander bekämpfen. Der Verbotsweg, wie er von der Initiative vorgeschlagen wird, ist untauglich oder sogar schädlich. Wir haben keinen Gegenvorschlag zur Diskussion gestellt, weil wir auf die Spekulation - gemeint ist die schlechte Spekulation, also die Spekulation, die in Richtung Marktmanipulation gehen kann - mit unserer initiativbasierten Gesetzgebung kaum oder keinen Einfluss hätten, weil wir so keine relevanten Handelsplätze kontrollieren könnten. Der Bundesrat empfiehlt, weil er eben keine Eingriffsmöglichkeit sieht, die Initiative abzulehnen.
Ein letztes Wort noch zur Gültigkeit der Initiative: Die Gültigkeit wurde im Rahmen der Botschaftserstellung abgeklärt. Die Volksinitiative erfüllt alle Anforderungen an die Gültigkeit einer Initiative. Die Volksinitiative ist als vollständig ausgearbeiteter Entwurf eingereicht worden. Die sachlichen Zusammenhänge sind als korrekt beurteilt worden. Die Volksinitiative verletzt keine zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts. Sie ist gültig.
Ich bitte Sie, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, und das ohne Gegenvorschlag.