preparatory:AB 186658
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-08
Wortprotokoll
Die Ihnen heute vorliegende Reform des Unfallversicherungsgesetzes hat eine lange und schwierige Vorgeschichte. Umso erfreulicher ist es, dass jetzt eine reife Vorlage vorliegt, die fast unverändert verabschiedet werden kann. Auf die kleinen Abweichungen werde ich zurückkommen.
Die Unfallversicherung ist die älteste der klassischen Sozialversicherungen. Sie ist eine ausgezeichnet funktionierende Sozialversicherung mit guten Leistungen. Sie schreibt konstant schwarze Zahlen, und sie kostet den Bund und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler keinen Rappen, denn [PAGE 727] es sind die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer, die für die Prämien aufkommen.
Der Verfassungsartikel für die Schaffung einer Unfallversicherung stammt aus dem Jahr 1890. 1911 kam das Gesetz, und 1918 nahm die Suva als öffentlich-rechtliche Anstalt den Betrieb auf. Die jetzt über hundert Jahre zurückliegenden Grundsatzentscheide in der Unfallversicherung haben sich bewährt. Erst 1984 kam es zu einer umfassenden Neuregelung. Nach über dreissig Jahren ist jetzt eine sanfte Modernisierung fällig. Sie übernimmt das eingespielte System der Versicherungsleistungen für Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle. Heilbehandlungen und Taggeldleistungen werden aus einer Hand erbracht - ein grosser Unterschied zur Krankenversicherung. Dasselbe gilt für die Invalidenrenten und die Integritätsentschädigungen wie auch für die Regelung des versicherten Verdienstes. Hier ist die Unfallversicherung bekanntlich die Leitversicherung auch für andere Versicherungszweige, so für die viel jüngere Arbeitslosenversicherung. Aus dem Jahre 1984 stammt auch der Kompromiss für die Marktaufteilung zwischen der Suva und den Privatversicherungen. Auch hier belässt es die heutige Revisionsvorlage bei den seinerzeitigen Weichenstellungen.
Wer die Bedeutung der Unfallversicherung und ihre guten Leistungen verstehen will, muss ins frühe Industriezeitalter im 19. Jahrhundert zurückblenden. Die industrielle Tätigkeit führte zu neuen Gefahren in einem völlig veränderten Ausmass. Für Verunfallte und ihre Familien war ein Unfall eine Katastrophe. Aber auch der Industrielle sah sich unabsehbaren Haftungsrisiken ausgesetzt. In dieser Zeit brach sich eine neue Idee Bahn: die Idee einer Arbeiterunfallversicherung. Sie stand unter der Parole "Haftpflicht bedeutet Streit, Versicherung Frieden". Gute Versicherungsleistungen sollten auch das Haftpflichtrisiko abdecken. Dieses kam nur noch ausnahmsweise zum Tragen.
Die Einrichtung einer Unfallversicherung sorgte dafür, dass die Prävention von Unfällen und von Berufskrankheiten - diese sind bei den Risiken eingeschlossen - einen hohen Stellenwert bekam. Noch wichtiger als die Abdeckung der Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten ist deren Verhinderung, wo sie möglich ist. Die Unfallverhütung hat zur Optimierung der gefahrengeneigten Arbeiten in Industrie und Gewerbe und überhaupt zu sicheren Produktionsprozessen nicht mehr Wegzudenkendes beigetragen. All das wird mit dem heute vorliegenden Reformprojekt bestätigt.
Ich äussere mich kurz zur schwierigen Vorgeschichte dieser Vorlage: Die Botschaft von 2008 hatte in verschiedener Hinsicht Schlagseite. Vor allem aber hätte sie den Versicherungsumfang reduziert und die Versicherungsleistungen verschlechtert. Vor fast genau fünf Jahren kam es im Nationalrat als Erstrat aufgrund einer ungewöhnlichen Koalition von Baumeister- und Gewerbeverband mit den Gewerkschaften zu einer Rückweisung an den Bundesrat, mit dem Auftrag, die Revisionsvorlage noch einmal zu überprüfen und auf das Wesentliche zu beschränken. Der Ständerat schloss sich in der Folge dem Rückweisungsantrag an. In der Folge erarbeiteten die Dachverbände der Sozialpartner selber einen reduzierten Revisionsvorschlag. Den dabei gefundenen Lösungen und Kompromissen schlossen sich auch die Suva und der Schweizerische Versicherungsverband an. Das bildete die Basis der heutigen Zusatzbotschaft.
Der Weg über die Dachverbände der Sozialpartner mag etwas ungewöhnlich sein. Inhaltlich rechtfertigt er sich durch die Tatsache, dass es sich bei der Unfallversicherung um eine Arbeitnehmerversicherung handelt, die durch Beiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer finanziert wird. Auch die Suva ist eine von den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften getragene Einrichtung. Die Interessenlage und der Sachverstand haben die heute vorliegende konsensuelle Lösung begünstigt. Dabei darf festgehalten werden, dass die Verwaltung bei der Erarbeitung der Vorschläge produktiv mitgemacht hat, wenn auch nur beratend.
Inhaltlich lag und liegt die anspruchsvollste Aufgabe bei der Neuregelung der Unfallrenten im Alter oder, haftpflichtrechtlich gesprochen, beim sogenannten Rentenschaden. Weil beim neuen UVG von 1984 das BVG noch nicht existierte, muss eine Lösung gefunden werden, welche Überentschädigungen im Rentenalter verhindert, gleichzeitig aber dafür sorgt, dass Verunfallte nach wie vor die ihnen zustehenden Leistungen erhalten und namentlich der sogenannte Rentenschaden abgedeckt ist. Die jetzt vorliegende differenzierte Lösung nimmt Rücksicht auf das Alter der Verunfallten und auf den Invaliditätsgrad bei Teilrenten. Zu diesem Stichwort braucht es, weil bei einem Invaliditätsgrad unter 40 Prozent keine IV- und keine BVG-Renten gesprochen werden, dafür eine von höheren Invaliditätsgraden abweichende Regelung. Wichtige Punkte sind zudem die Bestimmungen über die Grossereignisse, die vor allem einem Anliegen der Privatversicherer entsprechen, die Bestimmungen über die Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche von Suva oder Privatversicherung und die Anpassung der Organisation und der Governance der Suva an die heutigen Verhältnisse.
Abweichungen von den Beschlüssen des Nationalrates gibt es nur wenige. Diese betreffen die vom Nationalrat gegen den Vorschlag der Sozialpartner und des Bundesrates eingeführte Karenzfrist für Taggelder, welche bei Lichte besehen für alle Seiten nur Nachteile hat, sowie die Frage, wer über die Ausgleichsreserven zu entscheiden hat. Die Kommission ging und geht in beiden Fällen davon aus, dass sich der Nationalrat in den beiden gut begründeten Abweichungen unserem Rat anschliessen wird, sofern Sie hier der Kommission folgen, wovon wir ausgehen. Das würde dann die Verabschiedung der ganzen Vorlage noch in dieser Session ermöglichen.
Insgesamt ist diese Vorlage nur ein weiteres Beispiel dafür, dass das Parlament und die Sozialpartner entgegen einer öfters kolportierten Meinung durchaus in der Lage sind, auch in anspruchsvollen Konstellationen breitabgestützte Lösungen zu finden. Die Unfallversicherung ist eine der wichtigen Sozialversicherungen unseres Landes mit guten Leistungen und einem ebenso guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Wenn diese Revision gelingt, kann davon ausgegangen werden, dass sie nach dieser sanften Modernisierung wieder für Jahrzehnte auf eine solide Grundlage gestellt wurde.
Im Namen der einstimmigen Kommission bitte ich Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und sie ebenfalls zu verabschieden.