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AB 186838

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-09-09

Wortprotokoll

Ich freue mich, dass wir diese Botschaft miteinander debattieren können, und ich habe mich auch über die Diskussion in der vorberatenden Kommission gefreut. Die Botschaft ist doch insgesamt auf viel positiven Widerhall gestossen. Ich bedanke mich auch für die eben geführte Diskussion zu dieser wichtigen Botschaft.

Für mich gibt es eine Zielsetzung. Diese Zielsetzung heisst - Herr Ständerat Engler hat das eben mit anderen Worten auch gesagt -: Dieses Land muss über diese Standortförderungsbotschaft wettbewerbsfähiger werden. Wenn wir wettbewerbsfähiger werden, dann haben wir die Chance, dass wir unsere Beschäftigung verteidigen können. Wir sind in einer komfortablen Situation bezüglich Beschäftigung, aber das könnte sich schlagartig ändern. Genau dem ist vorzubeugen, und deshalb ist es wichtig, dass wir heute mit dieser Botschaft Impulse auslösen. Diese werden unzweifelhaft dazu beitragen, dass Zusammenarbeiten gesucht werden, dass Zusammenarbeiten zwischen standortrelevanten Akteuren verbessert werden und dass auf diesem Wege ein positiver Effekt erwirkt werden kann.

Wir sind ein kleines Land und messen uns mit der grossen Internationalität. Es geht in unserem Land insbesondere auch darum, dass wir uns, wenn auch in bescheidenem Rahmen, dafür aber im möglichen Rahmen, gewisse Grössenvorteile verschaffen, also Zusammenarbeiten intensivieren. Es geht nicht um Einzelprojekte, nicht um Kleinstregionen, sondern um Regionen. Auf diesem Wege sind wir in der Lage, die Kosten zu senken. Wenn es uns nicht gelingt, die Kosten in den angesprochenen Domänen wettbewerblicher zu machen, also international vergleichbarer zu machen, dann dürfen wir nicht erstaunt sein, wenn die Gäste zum Teil ausbleiben.

Diese Bereiche sind sehr, sehr offen strukturiert, und mit der jetzigen Botschaft geht es darum, dass wir einen Anreiz setzen z. B. dafür, dass Hotels gemeinsam einkaufen. Das wird schon gemacht, und das kann man intensivieren. Es mag lapidar erscheinen, aber es ist für die Betroffenen effektiv entscheidend dafür, ob sie bestehen können oder ob sie nicht bestehen können. Wenn ich diese Aussage noch in den Kontext stelle, dass in unserem Land 90 Prozent der Hotelbetriebe weniger als 50 Betten haben, und diese Situation mit unserem östlichen Nachbarland vergleiche, dann sehe ich: Wir haben einfach gewisse Nachteile. Diesen Nachteilen im internationalen Vergleich müssen wir - nicht von Staates wegen organisiert, aber von Staates wegen mit Anreizen gefördert - entgegenwirken können, indem wir auf diesem Weg die Kosteneffizienz erhöhen.

Die Zahl der 560 Tourismusorganisationen wurde von Ihnen, Frau Ständerätin Fetz, angesprochen. Ja, die Zahl stimmt. Ich überlege mir immer wieder, ob das gut ist oder nicht. Ich sage mir, es ist wahrscheinlich gut, wenn erst einmal jeder für sich kämpft und wenn man die Verantwortung nicht abschiebt. Aber ich glaube auch, dass es ein einziges Berner Oberland gibt und nicht zig davon, nicht viele davon. Da muss mit Sicherheit ein gewisses Zusammenspiel gefördert werden, damit man auf der Welt zur Kenntnis genommen wird. Man will ja nicht nur in Basel als Berner Oberland zur Kenntnis genommen werden, sondern das muss etwas über die Grenze hinausgehen. Deshalb sind sicherlich die jetzigen Strukturen noch nicht dort, wo sie effektiv sein sollten.

Bevor ich meinerseits auf die acht Bundesbeschlüsse ganz kurz eingehe, um auf diesem Wege meine Eintretensbemerkungen zu machen, will ich doch zwei, drei eben gemachte Aussagen aufgreifen.

Herr Ständerat Föhn, Sie haben nach der Wirkung der Vorlage gefragt. Das ist entscheidend: Wir müssen uns fragen, was wir mit den Mitteln bewirken. Ich nehme zwei Beispiele heraus, um aufzuzeigen, dass es wirklich eine Wirkung gibt. Schweiz Tourismus hat doch immerhin nachweisen können, dass mit den Fördergeldern, über die wir sprechen, in den letzten Jahren etwa 3,6 Millionen Hotelübernachtungen entstanden sind, die sonst wahrscheinlich nicht entstanden wären. Also sind die Mittel sicherlich berechtigt. Oder nehmen Sie die Firma Biogen, die nach Luterbach kommt. Es ist eine Ansiedlung, und zwar nicht irgendeine Ansiedlung, die hochmobil ist, zu uns kommt, für kurze Zeit Steuervorteile sucht und dann wieder geht. Biogen wird in Luterbach eine Produktionsstätte aufstellen. Mit der Standortpromotion zielen wir also auf Interessierte ab, die hier bei uns investieren, und zwar so, dass sie lange Zeit bei uns auf Gedeih und Verderb ihre Tätigkeiten ausüben wollen und müssen und können. Und damit bekommt natürlich die Beschäftigung eine gewisse Stabilität.

Der Verwaltungsaufwand wurde angesprochen: Ja, ich habe vorgestern die Vertreter der Unternehmerschaft wieder einmal bei mir gehabt, um eine Standortbestimmung vorzunehmen. Aus dem Tourismusbereich ist nicht nur alarmistisch gesprochen worden, sondern auch sehr vernünftig. Es wurde vor allem auch gesagt: Wir behelfen uns selbst, wir gehen aufeinander zu, wir suchen Weg und Steg - um das etwas lapidar zu sagen. Aber es wurde von den Vertretern des Tourismusbereichs auch ganz deutlich gesagt: Wir bitten die Politik, uns nicht noch zusätzliche Auflagen zu machen. Der bürokratische Aufwand ist nicht zu unterschätzen. Da können wir von hier aus sehr wohl unterstützend wirken.

Herr Ständerat Engler, wir gehen bei unserer vorliegenden Botschaft davon aus, dass wir bis in die Randgebiete vordringen. Die Beschäftigungssicherung, auch in entlegenen Regionen und Tälern, ist natürlich erstrangig, ist Priorität. Ich glaube, die einzelnen Instrumente sind so angelegt, dass sie die herkömmliche Politik unterstützen, weiterführen. Auf diesem Wege müsste es gelingen, tatsächlich an den Peripherien auch die entsprechenden Effekte zu erzielen.

Mit der heutigen Diskussion geben wir Signale an die Wirtschaft - das ist richtig. Die Touristiker werden mit Sicherheit von unseren Beschlüssen Kenntnis nehmen. Ich mache Ihnen beliebt, dass Sie sich dem Entwurf des Bundesrates anschliessen; die Sache ist austariert, und wir haben die Grössenordnungen abgeschätzt. Ich sage Ihnen gleich etwas detaillierter, weshalb wir da und dort nicht mehr Mittel einsetzen wollen, weshalb wir glauben, dass man da und dort den Auftrag mit den herkömmlichen Mitteln erfüllen kann. Der Multiplikatoreffekt ist wesentlich. Mit den Staatsgeldern einen Impuls geben ist das, was wir können, und dann die Privaten einladen, von da an ihrerseits ihre Investitionsfranken auszulösen, und zwar im Verhältnis eins zu zwei oder [PAGE 756] sogar eins zu drei. Wenn das gelingt, dann haben wir das Richtige gemacht.

Damit bin ich bei den sechs Finanzierungsbeschlüssen, dem Bundesbeschluss zum Mehrjahresprogramm und dem Bundesbeschluss zu den Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung - also bei dem, was Sie heute zu entscheiden haben.

Zum Bundesbeschluss 1, E-Government: Ich möchte Ihnen mit einer einzigen Bemerkung den One-Stop-Shop schmackhaft machen. Wenn man den KMU entgegenkommen will, dann muss man jetzt dieses Projekt umsetzen, also diesen One-Stop-Shop ermöglichen. Mit anderen Worten: Es soll möglich sein, mit einem einzigen Klick zu sämtlichen Angaben auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene zu gelangen, die man haben muss, um beispielsweise ein Unternehmen zu gründen. www.startbiz.ch funktioniert, es funktioniert so ganz schlecht nicht. Und wir wissen über Startbiz, dass die administrativen Aufwendungen hier rund die Hälfte dessen ausmachen, was bislang akzeptiert werden musste. Wenn Sie also beim Bundesbeschluss 1 dem bundesrätlichen Entwurf zustimmen, dann können wir neben vielen anderen Projekten auch dieses One-Stop-Shop-Projekt in einer überblickbaren Zeit definitiv zum Funktionieren bringen. Wenn wir die Mittel reduzieren, so schlägt sich das einfach auf die Realisierungszeit nieder. Ich meine, dass da am falschen Ort gespart würde.

Zum Bundesbeschluss 2, Innotour: Ja, wir beantragen Ihnen hier insgesamt 30 Millionen Franken. Das sind 10 Millionen Franken mehr gegenüber der vergangenen Periode. Wir wollen überbetriebliche Projekte zusätzlich fördern, wir wollen die Qualität steigern, wir wollen mithelfen, die Kosten zu reduzieren. Ein Schlagwort heisst "Schneesport-Initiative". Ich kann Ihnen sagen, dass das Geld gut angelegt ist. Es geht in die Richtung dessen, was Frau Ständerätin Fetz vorhin eingefordert hat: dass wir neue Ideen kreieren müssen. Bei Innotour sind wir uns vielleicht nicht einig, was jetzt an Geldern nötig wäre. Doch hier geschieht etwas Kreatives: Man darf suchen, man will Innovationspotenzial befördern. Diese Gelder sind, glaube ich, sehr wohl richtig eingesetzt. Es geht hier um kooperative Ansätze von Projekten. Es geht - um das nochmals bewusstzumachen - um überbetriebliche Projekte. Im Unterschied dazu geht die KTI, Sie wissen das, über die Hochschulen auf einen Betrieb zu, um dort ein Projekt zu unterstützen, während das hier bei Innotour ganz bewusst anders gehalten ist. Es geht um regionale Aspekte. Das Geld wird, glaube ich, richtig und gut eingesetzt, wenn wir es in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Grössenordnung bewilligen.

Zum Bundesbeschluss 3, Schweiz Tourismus: Wir beantragen einen Zahlungsrahmen von 220,5 Millionen Franken. Das ist real gleich viel wie in der jetzt zu Ende gehenden Periode. Schweiz Tourismus kann mit diesen Geldern nach unserer Einschätzung - und wir haben natürlich auch Gespräche mit Schweiz Tourismus geführt - die Dualstrategie weiterführen, das heisst die angestammten Märkte genügend pflegen und neue Zielmärkte zusätzlich angehen und aufbauen. Ich mache Ihnen also beliebt, hier mit dem Bundesrat zu gehen.

Zum Bundesbeschluss 4, Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit: Da geht es vor allem um die 100 Millionen, die wir Ihnen bis 2019 zu verlängern beantragen. Es stehen Ende dieses Jahres, Ende 2015, mutmasslich noch etwa 70 Millionen Franken von diesen 100 Millionen Franken zur Verfügung. Es gibt also in der kommenden Zeit noch eine gewisse Handlungsfreiheit der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit. Ich glaube, das ist unbestritten, ich kann mich kurzhalten.

Dann zum Bundesbeschluss 5, zum Mehrjahresprogramm des Bundes 2016-2023 zur Umsetzung der neuen Regionalpolitik: Hier geht es darum, dass wir mit diesen Mitteln die neue Regionalpolitik umsetzen können, dass wir Förderschwerpunkte legen können, dass wir im Tourismus Geschäftsinnovationen vorantreiben können. Das Schlüsselkriterium hier in diesem Bundesbeschluss - das ergibt wahrscheinlich die schwierigere Diskussion - ist gemäss Bundesrat die überregionale Exportorientierung. Ich bitte Sie, bei dieser überregionalen Exportorientierung zu bleiben. Weshalb? Wenn es überregional wird, dann heisst das, dass man sich, bezogen auf eine überregionale Konkurrenz, fördern und fordern lässt. Das wiederum bedeutet, dass man ein grösseres Momentum in Richtung Wettbewerbsfähigkeit erreicht. Wenn man nur die regionale Konkurrenz zum Massstab macht, bleibt man einfach auf dem regionalen Niveau sitzen. Das ist kurzfristig vielleicht bequem. Aber längerfristig ist das nicht wettbewerbsfördernd und schafft keine Arbeitsplätze. Deshalb bin ich der Meinung, dass man hier bei diesem Bundesbeschluss unbedingt beim Kriterium der überregionalen Exportorientierung bleiben soll.

Den Exportbasis-Ansatz gemäss Artikel 5a in der Fassung des Nationalrates empfehle ich Ihnen nicht aufzunehmen. Diese regionalen Wirtschaftskreisläufe führen uns, wie gesagt, letztlich nicht weiter. Es geht auch hier um Multiplikatoren, um Multiplikatoreffekte. Es geht auch hier um KMU-Förderung. Es geht auch hier um die Nachhaltigkeit. Die Hebelwirkung, ich habe sie schon angesprochen, ist entscheidend wichtig: Ein Franken von uns muss mindestens zwei oder drei Franken der Privatwirtschaft fördern.

Die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren sei in Erinnerung gerufen; sie hat sich zu Artikel 5a gemeldet. Sie macht ihrerseits darauf aufmerksam, dass die regionalen Wirtschaftskreisläufe nicht das Rezept sein können.

Zum Bundesbeschluss 6 und damit zu den 230 Millionen Franken zur Umsetzung der Regionalpolitik für den Fonds für Regionalentwicklung: Ich nenne noch einmal zwei Zahlen. Bei den A-fonds-perdu-Mitteln gibt es einen Multiplikatoreffekt um den Faktor 3: Ein investierter Franken öffentliches Geld verdreifacht sich dann mit privatem Geld. Bei den Darlehen, diese Statistik ist auch vorhanden, ist das Verhältnis sogar eins zu fünf. Da ist der öffentliche Franken, der Bundesfranken, also noch besser eingesetzt, ist er noch attraktiver für die Privaten. Hier können wir mit Sicherheit eine richtige Anschubfinanzierung in die nächste Periode vornehmen. Wir haben mit diesem Instrument seit 2008 überregional, überkantonal und sogar grenzüberschreitend 1700 Projekte initiieren geholfen.

Der Bundesbeschluss 7 betrifft die Exportförderung. Ich nehme an, Sie haben zur Kenntnis genommen, dass wir bei einem Wechselkurs von Fr. 1.10 pro Euro sind. Das ist in einer Parlamentsdebatte schon fast erwähnenswert. Wir sind damit zwar noch lange nicht bei der Kaufkraftparität - der Franken ist nach wie vor massiv überteuert. Aber es macht einen Unterschied im Markt und in der Marktpsychologie, ob das Verhältnis bei Fr. 1.03, Fr. 1.02 oder Fr. 1.04 ist oder ob wir wie jetzt - hoffentlich mit einer Nachhaltigkeit - bei Fr. 1.10 angekommen sind.

Sie haben Überlegungen zu den Exportfördergeldern angestellt. Man kann natürlich beliebig viele Mittel in die Exportförderung stecken. Wir sind der Meinung, dass die 89,6 Millionen Franken gemäss Entwurf des Bundesrates und Beschluss des Nationalrates genügen müssen. Wir haben dann nominell 5,6 Millionen Franken mehr zur Verfügung als in der vergangenen Periode, weil das EDA die Kosten für die Hubs nicht mehr der Exportförderung weiterverrechnet. 89,6 Millionen - das bedeutet also gleich viel, wenn man es nicht hinterfragt; es bedeutet aber nominell 5,6 Millionen mehr für das Instrument der Exportförderung, weil die Kosten für die Hubs entfallen. Ich glaube, mit diesen Mitteln müssen wir auskommen.

Für uns ist wesentlich, dass sich die europäische Konjunktur positiv bewegt, und das tut sie im Moment. Sie hat es schon mindestens über die letzten acht Monate getan. Für uns ist auch wichtig, dass die Fernostmärkte weiterhin ihre Dynamik behalten.

Ich erlaube mir, hier ganz schnell eine Klammer zu öffnen: Als 2005 der chinesische Markt um 11,2 Prozent wuchs, bedeutete das ein Wachstum von 200 Milliarden US-Dollar. Wenn der chinesische Markt 2015 nur noch um 6,8 Prozent wächst - und alle Welt sagt, das sei verheerend -, dann wächst er um 700 Milliarden US-Dollar. Diese Steigerung [PAGE 757] entspricht einem Faktor von über 3. Das Wachstum ist also immer noch enorm. Mit anderen Worten: Der Wechselkurs ist wichtig, aber die Weltkonjunktur ist noch wichtiger, denn mit Exportfördergeldern kommen wir nur dann erfolgreich in Märkte, wenn es sie überhaupt gibt. So weit mein Exkurs zu diesem Thema.

Ich bitte Sie, bei den Exportfördergeldern dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen und gleich viele Mittel zur Verfügung zu stellen wie in der jetzt ablaufenden Periode.

Zum Schluss noch zum Bundesbeschluss 8 zur Standortförderung: Wir haben hier einen Antrag auf 16,4 Millionen Franken. Das sind real 2 Millionen Franken mehr im Vergleich zur laufenden Periode, auch hier wiederum, weil das EDA die Kosten für die Hubs nicht mehr weiterverrechnet.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ich bitte Sie, den bundesrätlichen Vorschlägen zu folgen. Wir können mit diesen Mitteln die Aufträge, wie sie beschrieben sind, wahrnehmen. Ich habe während der Entstehung der Botschaft persönliche Kontakte zur Beratung gehabt; seit der Verabschiedung der Botschaft sind sie noch intensiver geworden wegen der inzwischen entstandenen schwierigeren Situation. Ich habe mit den Betroffenen immer wieder versucht zu verifizieren, ob das, was wir Ihnen vorlegen, zweckmässig ist oder nicht. Ich bin der Meinung, dass es ein gutes und faires Angebot ist. Wir können uns das auch leisten. Aber was über die Anträge des Bundesrates hinausgeht, ist dann sofort auch innerhalb der bereits angesprochenen Sparthematik sorgfältig zu beurteilen. Oder anders gesagt: Der Bundesrat ist zufrieden, wenn Sie ihm folgen, wenn Sie nicht weniger Mittel, aber auch nicht mehr Mittel sprechen.