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preparatory:AB 186943

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-14

Wortprotokoll

Das Vorsorgesystem der Schweiz gehört in der internationalen Betrachtung zu den besten Rentensystemen der Welt. Wir werden um das Dreisäulensystem, dem das Schweizervolk 1972 zugestimmt hat, beneidet. Die Verteilung der einkommenserhaltenden Renten in eine staatliche Vorsorge auf der Basis des Umlageverfahrens, in eine kapitalbildende berufliche Vorsorge mit Rentenumwandlung oder Kapitalbezug sowie in eine private dritte Säule mit Wahrnehmung der Eigenverantwortung ist zielführend und ausgleichend. Auch die Beurteilung dieses gemischten Rentensystems durch die Bevölkerung selber ist positiv; es wird nicht infrage gestellt. Eine grundsätzliche Änderung oder sogar ein Ausbau der ersten Säule, welche beide die nachkommenden Generationen in einem nichtzumutbaren Ausmass erdrückend belasten würden, werden nicht gewünscht und sind nicht ernsthaft anzustreben. Eine Gesamtbetrachtung der beiden Säulen erachte ich als zielführend, denn die Verzahnung und die Vernetzung der beiden Säulen sind enorm.

Es liegt jedoch auf der Hand, dass sowohl die erste als auch die zweite Säule aufgrund der sich verändernden gesellschaftlichen und demografischen Verhältnisse periodisch angepasst werden müssen. Diese Notwendigkeit an Veränderungen stellt niemand infrage. Ihr wurde bei der ersten Säule schon mehr als zehnmal und bei der zweiten Säule immerhin seit 1985 einmal Rechnung getragen. Gerade diese mit der Zeit eintretenden Veränderungen von wichtigen Parametern und Grundlagen machen es schwierig, eine Gesetzes- und damit verbunden eine Leistungskorrektur für immer und ewig in Stein zu meisseln. Wer kennt schon die wirtschaftliche Entwicklung in den Jahren des nächsten Jahrzehnts oder die Lebenserwartung der nächsten Generationen? Gerade diese beiden Faktoren sind jedoch für die Finanzierung der ersten Säule sowie für die Bestimmung des Rentenumwandlungssatzes von zentraler Bedeutung. Darum erachte ich die von der Kommission angewendete Dekade in der AHV-Finanzierung bis zum Jahr 2030 für realistisch, praxistauglich und nachvollziehbar.

Wenn nun die SGK unserem Rat eine gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf wesentlich abgespeckte Vorlage unterbreitet, so hat sie - entgegen den Aussagen einiger Medienschaffender - ebenfalls darauf Rücksicht genommen, dass wir in der Schweiz in einer direkten Demokratie mit dem obligatorischen und dem fakultativen Referendum leben und die Beschlüsse des Parlamentes demzufolge vor dem Volk Bestand haben müssen. Die anderen Erfahrungen haben wir zum Nachteil des Vorsorgesystems und der künftigen Finanzierungen in den letzten Jahren schon mehrmals machen müssen. Wir tun also gut daran, diesem Faktor bei einer Gesamtbeurteilung die dringend notwendige Beachtung zu schenken und Risikofaktoren sorgfältig abzuwägen und zu gewichten.

Insofern tragen unser Rat und später auch der Nationalrat eine grosse Verantwortung. Scheitern wir erneut durch aussichtsloses Einbauen von Parametern, die durch das Volk kaum oder nie genehmigt werden, so werden wir uns den Vorwurf gefallen lassen müssen, dass wir für die Misslage der AHV und des BVG der Zukunft verantwortlich sind. Denn eines ist heute schon klar: Die beabsichtigten Änderungen und Anpassungen sind mehr als nur dringend, ja, sie sind gar existenziell für die Weiterführung einer auf gesunden Beinen stehenden Altersvorsorge mit dem Dreisäulenkonzept. Dies bedingt jedoch, dass wir den Realitäten mit offenen Augen entgegenblicken und weder uns noch unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern Sand in die Augen streuen. Die Revision Altersvorsorge 2020 muss deshalb auf der Grundlage von klaren Fakten beruhen. Änderungen nach dem Motto "Das hätten wir gerne, das wäre notwendig, das wäre wünschenswert, wäre zu begrüssen" sind nicht angebracht und dürfen nicht aufgenommen werden.

Zu diesen klaren und harten Fakten gehört insbesondere, dass sowohl die Umlagerechnung als auch die Betriebsrechnung rote Zahlen schreiben, und zwar in der Höhe von mehreren Hundert Millionen Franken. Diese Verlustzahlen werden sich in den nächsten Jahren rasant erhöhen und sehr bald die Milliardengrenze erreichen. Die Umlagefinanzierung hat ihre Grenzen erreicht oder gar überschritten. Die klare und rasche Veränderung der Demografie, ihre Auswirkungen auf die stark steigende Zahl der Rentnerinnen und Rentner sowie das damit verbundene Fehlen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler beeinflussen die AHV-Rechnung massiv negativ. Damit verbunden wird auch ein rapider Anstieg des Altersquotienten zu verzeichnen sein; er wird schon bald 43 Prozent betragen. Die immer noch steigende Lebenserwartung hat Auswirkungen auf die Dauer der Rentenzahlungen, damit zwingend verbunden sind die Anpassung des Rentenumwandlungssatzes und des Alterskapitals in der zweiten Säule sowie der Stopp des Kapitaltransfers von der Aktiv- zur Rentnergeneration. Dabei werden die Kapitalmärkte und die damit verbundenen Kapitalerträge als blinde Beitragszahler immer volatiler werden und kaum mehr die notwendigen Erträge abwerfen. Die Veränderungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens usw. nehmen ebenfalls Einfluss auf die gesamte Altersvorsorge.

Wir haben zugunsten der nachfolgenden Generationen diese Parameter zu berücksichtigen und dürfen uns nicht hinter opportunistischen Argumenten verstecken. Unsere Verantwortung gehört nicht nur den Rentenbezügerinnen und -bezügern von heute, wie uns das insbesondere die Gewerkschaften weismachen wollen. Die nachfolgenden Generationen, also unsere Kinder und Grosskinder, haben das gleiche Anrecht auf die Berücksichtigung ihrer Umstände wie die heute lebenden Menschen im und vor dem Rentenbezugsalter. Die Gunst von heute wird sonst zur Last von morgen. Das Ausblenden dieser Tatsache ist ein Affront gegenüber der nächsten und übernächsten Generation.

Darum muss meines Erachtens bereits heute darauf hingewiesen werden, welche Faktoren bei einer nächsten Revision in der Zukunft mit Sicherheit wieder zur Sprache kommen werden und eventuell dann, in einer nochmals veränderten Situation, geändert werden müssen. So wird zum Beispiel mit Sicherheit die Frage der längeren Arbeitszeit, eventuell gekoppelt an die Lebenserwartung, oder die Frage der Witwenrenten wieder zur Sprache kommen.

In meiner persönlichen Betrachtung und Wertung dieser wesentlichen Faktoren wie Demografie, Lebenserwartung oder Entwicklung der Kapitalerträge bin ich zum Schluss gekommen, dass die Erhaltung des heutigen Leistungsniveaus eine grosse Herausforderung an die Vorlage darstellt. Die Finanzierung muss einerseits gesichert und andererseits wirtschaftsverträglich ausgestaltet werden, und die Auswirkungen der heutigen und künftigen Lebenserwartung müssen berücksichtigt werden. Daraus folgt meine Überzeugung:

1. Ein Ausbau der AHV kann absolut keinen Platz haben, denn die Stabilität der ersten Säule muss das zentrale Element für die Rentensicherung der nächsten zehn bis fünfzehn Jahre darstellen.

2. Der Rentenumwandlungssatz in der zweiten Säule muss dringend auf 6,0 Prozent reduziert werden, und die damit verbundenen Kapitaltransfers von der aktiven zur Rentnergeneration müssen unterbrochen werden. Das heisst, die zweite Säule muss wieder auf das effektive Kapitaldeckungsverfahren zurückgeführt werden. Die Stabilität und das Vermeiden eines künftigen Rentenklaus in der zweiten [PAGE 801] Säule zulasten der aktiven Generation stehen deshalb im Zentrum unseres Handelns.

3. Das Rentenalter muss für beide Geschlechter beim Referenzrentenalter 65 vereinheitlicht werden. Die Akzeptanz für diesen Schritt ist in der Bevölkerung vorhanden. Neueste Umfragen zeigen deutlich, dass mehr als 70 Prozent der Befragten diese Anpassung befürworten und begrüssen.

4. Im Rahmen der Gesellschaftsentwicklung und der demografischen Einflüsse bei der Anzahl Arbeitnehmer ist in der Zukunft eine Flexibilisierung des Rentenbezugs wohl dringend und notwendig.

Die Revisionsvorlage muss jedoch nicht nur den gesellschaftlichen, sondern auch den wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung tragen. Alles, was heute und morgen in Renten umgelegt und ausbezahlt wird, muss durch Produktivität zuerst erwirtschaftet werden. Der Wechselwirkung zwischen der wirtschaftlichen Ertragskraft und der damit verbundenen Finanzierungsmöglichkeit auch unseres Vorsorgesystems ist deshalb eine übergeordnete Bedeutung beizumessen. Es ist defensiv abzuwägen, was verkraftbar ist und was nicht.

Die nun vorliegende Reform geht darauf ein, und unsere Kommission hat diese wichtigen Änderungsgrundlagen in ihrer Beratung auch berücksichtigt. Das Abspecken bei den Leistungsausbauten, wie sie die Vorlage vorgesehen hätte, wie auch bei den ebenfalls vorgeschlagenen Einnahmensteigerungen ist aus meiner Sicht beachtlich, wenn auch hinsichtlich der zusätzlichen Einnahmen noch nicht bei meinen Endvorstellungen.

Ich verzichte nun an dieser Stelle auf die Aufzählung der Anzahl der von mir begrüssten Änderungen bei den beiden Säulen. Ich halte jedoch fest, dass die Ziele der Revision grossmehrheitlich erreicht und eingehalten werden können. Im Zentrum steht dabei insbesondere das Erhalten des Leistungsziels. Das Gesamteinkommen aus erster und zweiter Säule wird durch die getroffenen Massnahmen stabil auf der bisherigen Höhe bleiben. Die angestrebten 60 Prozent des bisherigen Einkommens können auch in Zukunft bei den unteren und mittleren Einkommen erreicht werden. Rentenverluste, hervorgerufen durch die zwingend notwendige Senkung des Rentenumwandlungssatzes, werden durch Zuschüsse ins Konto des Alterskapitals für die Übergangsgeneration während fünfzehn Jahren kompensiert. Die nachfolgenden Rentnerjahrgänge können ihr Endkapital bis zum Erreichen des Referenzalters durch höhere Sparbeiträge vermehren, was schlussendlich ein höheres Alterskapital und damit auch höhere Renten bedeutet.

Die finanzielle Stabilität der AHV wird durch mehrere Massnahmen gewährleistet: durch Beibehaltung des bisherigen Bundesanteils und, damit verbunden, durch Verzicht auf die Finanzierungsentflechtung, durch die künftig volle Zuführung des bisher erhobenen Demografieprozentes und durch Überführung des per Ende 2017 auslaufenden Mehrwertsteuerbetrages der IV-Zusatzfinanzierung von 0,3 Prozentpunkten in den AHV-Ausgleichsfonds.

Die AHV belastet die Wirtschaft nicht mehr. Mit der weiter vorgesehenen Erhöhung der Mehrwertsteuer per 1. Januar 2021 bzw. 1. Januar 2025 kann für den massiv ansteigenden Rentneranteil bis im Jahre 2030 eine stabile finanzielle Basis geschaffen werden. Es ist durchaus denkbar, dass der Prozentsatz mit dem insgesamt zu erhebenden einen Prozent noch reduziert werden könnte.

Auch was die zweite Säule betrifft, dürfte man mit diesen von der Kommission vorgeschlagenen Massnahmen umgehen können. Der Umwandlungssatz wird reduziert, wenn auch nicht auf das versicherungsmathematisch notwendige Niveau. Der neue Umwandlungssatz ist jedoch nur theoretischer Natur und betrifft nur den obligatorischen Teil. Gerade bei umhüllenden Kassen ist er schon heute tiefer als 6 Prozent. Das Vollversicherungssystem, angeboten durch die Versicherungswirtschaft für die unzähligen kleinen KMU-Betriebe, kann weiterbetrieben werden, sofern der Rat bei den entsprechenden Gesetzesänderungen der Mehrheit der Kommission folgt. Die Deckungsgarantien würden somit bestehen bleiben.

So viel zu den doch positiven Aspekten der Entscheidung der SGK.

Nicht zufrieden und nicht einverstanden bin ich jedoch damit, wie die Kommission auf eine doch eher fragwürdige Art und Weise den nichtnotwendigen Leistungsausbau bei der AHV vorgenommen hat. Ich lehne nicht nur den Weg ab, der dazu geführt hat, sondern ich lehne auch rein inhaltlich sowohl die Erhöhung der maximalen einfachen Altersrente als auch die Erhöhung der Ehepaarrente von 150 auf 155 Prozent ab; sie ist ebenfalls nicht notwendig. Auf die damit verbundene Erhöhung des Lohnabgabesatzes um 0,3 Prozentpunkte könnte dann auch verzichtet werden. Es ist auch kein Argument, dass diese Renten schon mehr als vierzig Jahre keine Erhöhung mehr erfahren haben. Mit diesen Verzichtsmassnahmen könnte die Vorlage aus meiner Sicht insgesamt wirtschaftsverträglicher und akzeptabel gemacht werden.

Wir befinden uns am Start der ersten Beratungsrunde. Ich werde selbstverständlich auf die Vorlage eintreten und dort zustimmen, wo ich sie für verträglich und zukunftsgerichtet halte, wo darin die notwendigen Anpassungen vorgenommen und die zwingenden Fakten der Realität berücksichtigt werden. Ich werde jedoch genau gleich entschieden dagegen ankämpfen, wenn es sich um einen nichtnotwendigen Leistungsausbau handelt.

Ich bin auf diese Reform der Altersvorsorge eingetreten, mit dem klaren Ziel, dass die Leistungen erhalten bleiben, dass aber auch die Stabilisierung der Finanzierung der ersten und der zweiten Säule erreicht wird. Leistungsausbauten haben aus meiner Sicht hier keinen Platz und dürfen nicht vorgenommen werden. Nur schon das Erhalten der heutigen Leistungen und das Finanzieren der künftigen erfordern von uns grösste Anstrengungen. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten unverträgliche Leistungsausbauten würden die Lohnkosten weiter nach oben treiben. Damit würde die schon heute schwere Last so verändert werden, dass diese Lohnkosten für Firmen, die heute schon hier ansässig sind, und insbesondere für solche, die sich gerne in unserem Land ansiedeln würden, schlussendlich zur Standortfrage würden. Ich lehne deshalb Leistungsausbauten klar ab.

Wenn ich heute im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des Erzielten und unter Berücksichtigung des heutigen Beratungsstandes im Zweikammersystem die Vorlage dennoch weder annehmen noch ablehnen, sondern mich der Stimme enthalten werde, so werde ich dies tun, weil ich am Ende des gesamten Behandlungsprozesses Bilanz ziehen werde. Ich habe noch die Hoffnung, dass die von mir geschilderten Unverträglichkeiten eliminiert werden. Eine Ablehnung der Vorlage zum heutigen Zeitpunkt wäre meines Erachtens verfrüht und angesichts der Dringlichkeit, bei AHV und BVG für Stabilität zu sorgen, nicht opportun. Wenn man sie heute ablehnen wollte, hätte man korrekterweise einen Antrag auf Nichteintreten stellen müssen, was jedoch nicht geschehen ist.

Ich bin deshalb für Eintreten. In der Detailberatung werde ich mich dort äussern, wo ich der Auffassung bin, dass die heutige Vorlage zu weit geht.