preparatory:AB 187186
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-09-16
Wortprotokoll
Herr Ständerat Hess, Sie haben eben gesagt, dass Sie Freiheit gewährleisten wollen. Darin sind wir uns mit Sicherheit einig. Ich bin auch der Meinung, dass die Stossrichtung grundsätzlich gut ist. Aber wenn es dann darum geht, Massnahmen zu treffen, wird es etwas heikler. Gemäss Ihrer Motion soll der Bundesrat Massnahmen treffen, "dass Hersteller von Produkten ihren Vertriebspartnern in der Schweiz in den Vertriebsverträgen ausdrücklich erlauben, für ihre Produkte auch dann Installations-, Wartungs- oder Garantiearbeiten usw. zu leisten, wenn diese direkt im EWR eingekauft worden sind". Anders gesagt handelt es sich um einen Eingriff des Staates in die privaten Belange der Wirtschaft.
Ich bin der Meinung, dass wir damit Leistungen vorschreiben und auf diesem Weg ungebührlich Platz im Vertragsfreiheitsverhältnis zwischen Geschäftspartnern nehmen, und das Spiel der freien Marktkräfte ist mir natürlich heilig. Das ist eine erste Aussage, um noch einmal zu bestätigen, dass ich das Anliegen zwar grundsätzlich als richtig erachte, aber die Art und Weise, wie Sie das regeln wollen, nicht teilen kann.
Es ist also für uns ein Eingriff in die Vertragsfreiheit, der in eine falsche Richtung gehen könnte wegen des Risikos, dass so der Wettbewerb beengt und beschränkt wird. Weiter ist unklar, inwiefern die beschriebenen privaten Massnahmen der Hersteller und der Importeure tatsächlich ein [PAGE 875] flächendeckendes Ausmass angenommen haben oder anzunehmen drohen oder ob es sich sogar um einen Einzelfall handelt. Weiter stellt sich natürlich in diesem Zusammenhang immer wieder die Frage, ob etwas gegen das Kartellgesetz verstösst oder nicht. Dafür ist die Weko zuständig und nicht der Bundesrat. Wenn eine Wettbewerbsabrede zwischen einem Hersteller und einem aus- oder inländischen Händler vorliegt, dann könnte heute die Wettbewerbskommission bereits einschreiten. Der Bundesrat hat keine Kompetenz zur Änderung oder Ergänzung der Vertikalbekanntmachung. Noch einmal: Dafür ist die Weko zuständig.
Fazit: Die Frage stellt sich, inwiefern so detaillierte Regelungen auf Branchenebene zielführend sein können. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es keinen Handlungsbedarf gibt und das so nicht geregelt werden soll. Der Bundesrat ist sich aber sehr bewusst, dass wir ein Hochpreisproblem in diesem Land haben und dass man diesem Hochpreisproblem begegnen muss. Das hat auch dazu geführt, dass das Cassis-de-Dijon-Prinzip einseitig eingeführt wurde. Sie wissen, dass das Cassis-de-Dijon-Prinzip, zumindest was die Lebensmittel betrifft, wieder neu zur Diskussion gestellt ist. Der Bundesrat sucht den bestmöglichen Freiraum für die Privaten. Das suchen Sie auch. Der Bundesrat will die vertikalen Vorschriften so nicht erlassen, weil sie wettbewerbseinschränkend sein können.
Der Bundesrat bekämpft die Hochpreis- und Hochkosteninsel unter vielem anderem mit dem einseitigen Cassis-de-Dijon-Prinzip und macht Ihnen beliebt, die Motion nicht anzunehmen.