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AB 187280

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-09-16

Wortprotokoll

Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen ist ein gutes, unbestrittenes Instrument, es wird genutzt. Aber es wird, wie Sie es selber gesagt haben, nicht bis zur Maximalgrenze genutzt. Es ist so, dass seit 2007 nur etwa 10 Prozent der Kreditnehmer die Limite von einer halben Million Franken tatsächlich erreicht haben. Fairerweise muss man sagen, dass dies zum Teil in eine Zeit fiel, in der andere Zinskonditionen herrschten, als wir sie im Moment haben. Aber wir meinen, dass die Nachfrage nach grösseren Bürgschaften sehr bescheiden ist. Ich verrate keine Geheimnisse, wenn ich Ihnen sage, dass zwei der Bürgschaftsgenossenschaften sich dafür interessieren, dass man die Limite erhöht. Eine Bürgschaftsgenossenschaft ist hingegen der Meinung, dass dies nicht nötig ist. Das Ganze ist in den Kontext der Kreditierungsmöglichkeiten für KMU im Privatfinanzierungsgeschäft einzuordnen.

Wir meinen, dass das Instrument, wie es heute zur Verfügung steht, 2013 das letzte Mal geprüft und damals mit Bericht unterlegt worden ist, sich komplementär zur Privatfinanzierung sehr wohl bewähre. Es ist gut entwickelt, es steht auf soliden Grundlagen, es ist zweckmässig, es wird gebraucht, aber nicht überstrapaziert. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, das Postulat abzulehnen, und zwar weil wir bisher kein zusätzliches Bedürfnis erkennen können. Ich führe jetzt nicht weiter aus - das steht in der schriftlichen Antwort -, dass ein höheres Risiko auch entsprechend höhere Verwaltungs- und Aufsichtskosten usw. verursachen würde. Mir geht es um das, was Herr Ständerat Fournier gesagt hat: Wir wollen Firmen Chancen eröffnen, wir wollen Arbeitsplätze kreieren und erhalten. Das gewerbliche Bürgschaftswesen ist eine Möglichkeit dazu. Man nutzt sie. Die gebotenen Möglichkeiten sind grossmehrheitlich genügend. Deshalb ist gemäss Bundesrat nicht schon wieder eine Revision notwendig.

Ich empfehle Ihnen daher die Ablehnung des Postulates.