AB 187310
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-09-07
Wortprotokoll
Artikel 28 Absatz 6 betrifft keine nachrichtendienstliche Frage, sondern eine politische Frage, die Sie zu entscheiden haben. Ich möchte Ihnen empfehlen, dem Antrag der Kommissionsmehrheit und dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. In unserem System ist es nämlich üblich, dass ein Berichterstatter seinen Bericht abliefert und der Empfänger darüber entscheidet, ob und welche Teile er dann veröffentlicht. Sie beschneiden aus unserer Sicht eigentlich die Kompetenzen der GPDel, wenn Sie dem Antrag der Kommissionsminderheit zustimmen. Der Antrag der Kommissionsmehrheit übernimmt die geltende Praxis, wie sie in unseren Geschäften üblicherweise Anwendung findet.