preparatory:AB 187761
Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-10
Wortprotokoll
Der Unternehmens- und Produktionsstandort Schweiz braucht nicht ständig neue Regeln, sondern gute und stabile Rahmenbedingungen. Dies gilt im aktuellen Umfeld des starken Frankens und der schwachen Konjunktur ganz besonders. Deshalb steht dieser Gegenvorschlag, auf den wir bedauerlicherweise eingetreten sind, quer in der Landschaft. Vor diesem Hintergrund ersuche ich Sie nun um Unterstützung meiner Minderheitsanträge. Ich begründe dies nun detailliert wie folgt:
Bei Artikel 10e Absätze 1 und 3 ersuche ich Sie mit meiner Minderheit um Streichung, das heisst, am geltenden Recht ist festzuhalten. Mit der Aufnahme des Zusatzes "ressourceneffizientes" Verhalten für die Beratung gemäss Fassung der Mehrheit bei Absatz 3 wird die Tätigkeit der Umweltfachstellen weiter ausgebaut. Die logische Folge ist, dass die Anzahl Stellen durch die Ausweitung des Tätigkeitsbereichs ebenfalls anwachsen wird. Das führt zu zusätzlichen Kosten und auch - was vor allem zu befürchten ist - zu weiteren Eingriffen in persönliche Bereiche der Bevölkerung. Zudem bin ich der Meinung, dass die Öffentlichkeit heute absolut ausreichend informiert ist und es keinen weiteren Ausbau bei diesen Umweltschutzfachstellen braucht.
Bei Artikel 10h beantragen wir, die Minderheit V, die Streichung von Absatz 2. Eine Plattform Grüne Wirtschaft erachte ich nicht als nötig. Es bestehen heute für den Bund und die Wirtschaft bereits genügend Möglichkeiten zusammenzuarbeiten. Eine neue Schnittstelle braucht es somit nicht - dies nur schon wegen der damit nötig werdenden zusätzlichen Mittel und Stellen.
Bei Artikel 30d spreche ich für die Minderheit II und beantrage die Streichung dieses Artikels. Das aktuell geltende Recht ist klar und genügt völlig. Unser Land ist heute schon führend in Bezug auf die Verwertung von Abfällen. Die freiwilligen Massnahmen der Branchen zeigen ja Wirkung. Die neuen Vorgaben führen nur zu einem massiven administrativen und finanziellen Mehraufwand. Überregulierungen, zusätzlichen Vorschriften und Zwangsmassnahmen werden Tür und Tor geöffnet. Solche Vorschriften und Zwänge zum Nachteil des Werkplatzes Schweiz gilt es abzulehnen. [PAGE 1468]
Bei den Artikeln 30h sowie 31 Absatz 2 möchten wir am geltenden Recht festhalten. Damit kann auf weitere Vorschriften für Abfallanlagen verzichtet werden.
Und noch zum letzten Minderheitsantrag, zu Artikel 32abis Absatz 1: Die vorgezogene Entsorgungsgebühr ist zweckgebunden zur Finanzierung der Entsorgung der entsprechenden Abfallfraktion zu verwenden. Werden nun noch die Vollzugskosten belastet, verteuert dies die betroffenen Produkte. Gerade in grenznahen Regionen schwächt dies die Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich. Zum heutigen Zeitpunkt macht mir diese zusätzliche Verteuerung Sorge; deshalb bitte ich um Streichung des Artikels und Festhalten am geltenden Recht.