preparatory:AB 187847
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-22
Wortprotokoll
Aufgrund des Rückzuges des Minderheitsantrages Luginbühl kann ich es kurz machen und mich auf Absatz 2bis konzentrieren. Bei Absatz 2bis beantrage ich Ihnen im Namen der Kommission, die vom Nationalrat eingefügte Bestimmung, mit der bei Wasserkraftwerken die anrechenbaren Gestehungskosten auf höchstens 20 Rappen pro Kilowattstunde festlegt werden sollte, zu streichen. Dies aus zwei Gründen: Erstens spricht die Systematik des Gesetzes gegen die Einführung einer Deckelung für eine einzige Technologie, und zweitens werden in der Praxis die Vergütungssätze von der Verwaltung logischerweise so tief als möglich angesetzt.