preparatory:AB 187885
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-22
Wortprotokoll
Die verschiedenen Kommissionen gemäss Bundesgesetz vom 1. Juli 1996 über den Natur- und Heimatschutz, hauptsächlich aber die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) haben zu unterschiedlichen Vorhaben Gutachten abzugeben. Mit der Festlegung einer Frist für die Natur- und Heimatschutzkommission, aber auch für andere Fachstellen gemäss Absatz 2 sollen die Verfahren eben verkürzt werden. Die Bewilligungen zum Bau von Produktionsanlagen werden heute in den allermeisten Fällen durch die Kantone oder sogar durch die Gemeinden erteilt. Das soll auch in Zukunft so bleiben und wäre aufgrund der Bestimmungen in der Bundesverfassung auch nicht ohne Weiteres anders möglich.
Daneben gibt es aber auch Bewilligungen und Stellungnahmen des Bundes. Entsprechend soll eben nach Absatz 3 die Möglichkeit geschaffen werden, die Stelle zu bezeichnen, welche für die Koordination sorgt. Dabei wird keine neue Stelle geschaffen, sondern es sind bestehende Ämter oder Einheiten, welche die Aufgabe übernehmen. Diese Anliegen haben in der Fassung des Nationalrates gezielt Aufnahme gefunden.
Entsprechend beantragt Ihnen auch unsere Kommission, bei Artikel 16 der Fassung des Nationalrates zuzustimmen.