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preparatory:AB 187987

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-23

Wortprotokoll

Was ist der Inhalt dieser Bestimmungen? In den Artikeln 48 bis 52 geht es um Rahmenbedingungen, welche einen Energiedienstleistungsmarkt insbesondere im Bereich der Stromeffizienz ermöglichen. Es sollen auch Effizienzpotenziale bei kleinen und mittleren Stromverbrauchern realisiert werden, welche nicht bereits über den kantonalen Grossverbraucherartikel oder durch Zielvorgaben abgedeckt sind. Der Bundesrat respektive die Minderheit II (Diener Lenz) setzt auf Zielvorgaben für Elektrizitätslieferanten; der Nationalrat und mit ihm die Minderheit I (Cramer) setzen dagegen auf Effizienzanreize für Netzbetreiber mit einem Bonus-Malus-Element. Für die Mehrheit unserer Kommission kommen weder die vorgeschlagenen Massnahmen im Sinne der Effizienzziele mit Bonus-Malus-Element noch das Modell der weissen Zertifikate infrage, dies, kurz zusammengefasst, aus folgenden Gründen:

1. Sie fokussieren auf Strom anstatt auf die Gesamtenergiestrategie. Das heisst, die Zielvorgaben beschränken sich auf den Stromverbrauch und den Strombereich und lassen die Gesamtenergieeffizienz ausser Acht.

2. Sie stellen eine Verletzung des Verursacherprinzips dar, denn die Elektrizitätsunternehmen verfügen über keine Handhabe, Verbraucher zu Effizienzmassnahmen zu zwingen.

3. Sie sind mit einem zukünftigen Lenkungssystem nicht kompatibel. Wird nach 2020 eine Lenkungsabgabe eingeführt, würden die Endkunden beim Weiterführen der Massnahmen von den genannten Zielvorgaben doppelt belastet.

4. Beim Bonus-Malus-System fehlt einerseits eine entsprechende Praxistauglichkeit, andererseits drohen bei diesem System Ungerechtigkeiten.

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Anträge der Minderheiten I (Cramer) und II (Diener Lenz) abzulehnen. Dazu mache ich den Hinweis, dass in der Konsequenz und im Sinne des Konzeptes die Anträge der Minderheit Diener Lenz rückwirkend auch die Absätze 2 und 3 von Artikel 34 betreffen. Wir hatten die Abstimmung darüber ausgesetzt.

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