preparatory:AB 188019
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-23
Wortprotokoll
Wie von Kollege Imoberdorf bereits angetönt: Der Antrag wurde in der UREK gestellt. Das war der Antrag Nummer 67. Er wurde dann nach der Diskussion mit 9 zu 3 Stimmen abgelehnt. Eine Minderheit ist nicht eingebracht worden.
Der Antrag wurde vor allem aus folgenden Gründen abgelehnt: Der Antrag will ja, dass die Kantone als Bedingung für die Ausrichtung von Globalbeiträgen nur über ein Gebäudehüllenprogramm verfügen müssen. Programme zum Ersatz elektrischer Widerstandsheizungen oder Ölheizungen wären dann keine Bedingungen mehr. Mit der Streichung dieser Bedingungen verliert das Gebäudeprogramm stark an Wirkung. Das Konzept des Ersatzes von elektrischen Widerstandsheizungen oder Ölheizungen verfügt gegenüber den Gebäudehüllenmassnahmen meist über ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis. Sogar die Energiedirektorenkonferenz hat am 21. August 2015 das harmonisierte Fördermodell verabschiedet. Dieses bildet für Bund und Kantone ab dem Jahr 2017 die Grundlage für die Förderung bzw. die Vergabe der Globalbeiträge. Insbesondere auch die Massnahmen zum Ersatz von elektrischen Widerstandsheizungen oder Ölheizungen werden dabei allen Kantonen zur Aufnahme in ihr Basisförderprogramm empfohlen. Eine Streichung widerspricht somit auch den Empfehlungen der Energiedirektorenkonferenz.
Die Einschränkung - das als letzter Punkt - auf die Gebäudehülle führt zu einer gesetzlich vorgeschriebenen Massnahmenförderung anstatt zu einer zielorientierten Förderung. Dies widerspricht jedoch dem vermehrten Anliegen von Bauherren und Architekten, das Gebäude als System zu betrachten und Gebäudemassnahmen gesamtheitlich zu planen. Der Bauherr soll sich bezüglich des energetischen Standards seines Gebäudes ein Ziel setzen, bei der Massnahmenwahl aber frei sein. Dieser Ansatz ermöglicht es dann eben auch dem Bauherren, die für ihn wirkungstechnisch und ökonomisch sinnvollste Sanierungsvariante zu wählen. [PAGE 1004]
Das sind die Gründe, warum die Kommission beantragt, diesen Antrag Imoberdorf, der jetzt noch einmal als Einzelantrag eingereicht wurde, abzulehnen.