preparatory:AB 188028
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-23
Wortprotokoll
Sie sehen, ich bin selber Teil der Minderheit; ich werde hier aber als Kommissionssprecher den Antrag der Kommissionsmehrheit vertreten.
Dieser Antrag der Kommissionsmehrheit, wonach die Rückbaukosten zur Hälfte von den Steuern abgezogen werden dürfen, soll gegenüber dem Vorschlag des Nationalrates eine Verbesserung bringen. Beim vollständigen Abzug der Kosten für Ersatzneubauten ist die energetische Wirkung schwierig abzuschätzen, da grundsätzlich ein normaler Neubau als Referenz genommen werden muss. Zudem werden die Ersatzneubauten bereits heute über die Globalbeiträge der Kantone gefördert, falls sie über den Neubaustandard hinausgehen.
Der Nationalrat hat die benannte Problematik aus energiepolitischer Sicht aufgenommen, dies nicht zuletzt auch mit Blick auf die administrativen Aufwendungen und Abgrenzungsprobleme. Die Mehrheit der Kommission ist also klar der Auffassung, dass die Bestimmung, wie sie der Nationalrat eingefügt hat, den angestrebten Zielsetzungen am ehesten gerecht wird. Sie beantragt dementsprechend, der modifizierten Fassung des Nationalrates zu folgen. Um Mehrfachförderungen zu vermeiden, soll bei Ersatzneubauten nur die Hälfte der Rückbaukosten abzugsberechtigt sein, und Immobilien aus Geschäftsvermögen sollen nicht in die steuerliche Förderung einbezogen werden können.
Aus diesen Gründen will die Mehrheit der Kommission der Fassung des Nationalrates folgen.