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preparatory:AB 188046

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-23

Wortprotokoll

Auch hier zuhanden des Amtlichen Bulletins: Mit Artikel 12a wird gemäss Ihrer Kommission der Auftrag der drei angenommenen Motionen 11.3257, 11.3426 und 11.3436 zum Ausstieg aus der Kernenergie umgesetzt. Darin heisst es unter anderem jeweils: "Damit wird kein Technologieverbot erlassen." Dies ist nachzulesen in der Botschaft des Bundesrates unter 5.2.5, "Kernenergiegesetz vom 19. März 2004", im zweiten Satz von Ziffer 1bis. Wie in der Botschaft des Bundesrates erwähnt, soll die Forschung in der Kerntechnik weiterhin möglich sein, inklusive der Bau von Forschungsreaktoren. Die Schweiz bleibt in der Forschung dabei, auch finanziell, namentlich über die Forschungskredite. Sie beteiligt sich auch an internationalen Forschungsprogrammen, zum Beispiel am Kernfusionsreaktor Iter und an den europäischen Programmen.

Schliesslich noch folgende zwei Bemerkungen, ebenfalls zuhanden der Materialien: Es wurden Anpassungen zur besseren Leserlichkeit vorgenommen. Und der Begriff "Kernkraftwerk" wird ausschliesslich für kommerziell betriebene Kraftwerke gelten, Forschungsreaktoren sind damit explizit nicht gemeint. Sie sind also, das ist zweifelsfrei, vom Verbot gemäss Artikel 12a nicht betroffen.