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preparatory:AB 188522

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-09-15

Wortprotokoll

Der Ständerat hat sich am vergangenen 17. Juni gegen die Ausnahme von Lebensmitteln vom Cassis-de-Dijon-Prinzip entschieden. Er ist also auf die Vorlage nicht eingetreten. Damit folgte er der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer und auch dem Bundesrat. Der Entscheid des Ständerates ist ein wichtiges Zeichen gegen die Hochpreisinsel und gegen den Einkaufstourismus.

Apropos Einkaufstourismus: Schweizer Konsumenten akzeptieren offensichtlich die hohen Preise in unserem Land nur noch begrenzt. Sie schätzen die grössere Produktevielfalt und lehnen Produkte, die in der EU verkauft werden, keineswegs ab.

Die Ablehnung der Vorlage ist auch ein wichtiges Zeichen für offene Märkte und für den Wettbewerb. Wir sind in schwierigeren wirtschaftlichen Zeiten. Es ist wichtig, dass wir die Investitionen hier in diesem Land sicherstellen können. Je gesicherter die Rahmenbedingungen sind, umso eher entscheiden sich Investoren für unser Land. Eine Hüst-und-Hott-Politik war noch nie eine gute Politik. Daher mache ich Ihnen beliebt, beim Cassis-de-Dijon-Prinzip kein falsches Zeichen zu setzen. Wir sollten dabei bleiben, da wir es vor ein paar Jahren autonom eingeführt haben. Diese [PAGE 1548] Autonomie hat uns zwar rein materiell nicht viel gebracht - das gebe ich gerne zu -, hat uns aber auch nicht geschadet.

Stichwort Qualitätsstrategie: Die Qualitätsstrategie wird vom Cassis-de-Dijon-Prinzip überhaupt nicht gefährdet. Sie wissen, dass gewisse Aussagen, die eben auch gemacht wurden, nicht zutreffen. Wir haben kein Qualitätsproblem. Die Schweizer Produkte sind von hoher Qualität, sie bleiben von hoher Qualität. Und diese Qualität wird von der Schweizer Qualitätsstrategie der Ernährungs- und Landwirtschaft gefördert.

Sie wissen auch, dass das Cassis-de-Dijon-Prinzip auf Produkte der Qualitätsstrategie nicht anwendbar ist. Ein Alpkäse oder ein Rheintaler Ribelmais muss nach Schweizer Vorschriften hergestellt werden. Und diesen Grundsatz hat der Bundesrat rechtlich verankert. Alle AOP/IGP-Produkte müssen weiterhin nach den jeweiligen Pflichtenheften hergestellt werden, ohne Einfluss durch das Cassis-de-Dijon-Prinzip. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip und die Qualitätsstrategie werden also parallel umgesetzt und kommen einander nicht in die Quere.

Ein weiterer Grund für die Initiative betrifft eine mögliche Irreführung der Konsumenten. Gemeint ist, dass Schweizer Produzenten für den Schweizer Markt nach EU-Vorschriften produzieren, ohne dies zu deklarieren. Hier, das sei zugegeben, gibt es eine Lücke. Der Bundesrat hat in Aussicht gestellt - ich habe das immer wieder kommuniziert -, dass er, wenn Sie mit der Minderheit gehen, also nicht eintreten, diese Lücke in der Verordnung schliessen wird. Der Bundesrat hat mehrfach bestätigt, ich wiederhole es, dass er bei Nichteintreten auf den Entwurf zur parlamentarischen Initiative auf Verordnungsstufe eine spezielle Kennzeichnungspflicht einführen wird.

Dann noch zur Diskussion um TTIP, den Handelsvertrag zwischen der Europäischen Union und den USA: Es wird immer wieder die Befürchtung geäussert, dass bei Abschluss der TTIP-Verhandlungen wegen des Cassis-de-Dijon-Prinzips unerwünschte US-Produkte in die Schweiz gelangen könnten. Genannt werden als Beispiel gentechnisch veränderte Organismen. Diese Sorge ist unbegründet. Die Schweiz ist nicht verpflichtet, wegen des Cassis-de-Dijon-Prinzips Produkten aus der EU automatisch den Marktzugang zu gewähren. Wir haben das Cassis-de-Dijon-Prinzip autonom eingeführt, mit autonom festgelegten Ausnahmen. Wir können deshalb auch in Zukunft autonom neue Ausnahmen beschliessen, sollte von einem bestimmten Lebensmittel beispielsweise eine Gesundheitsgefährdung ausgehen. Mit anderen Worten: Alle Anliegen der parlamentarischen Initiative können auf Verordnungsebene umgesetzt werden.

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip ist ein Instrument unter anderen, mit dem die Hochpreisinsel Schweiz bekämpft werden kann. Auch wenn die ersten Untersuchungen wegen anderer Einflüsse statistisch keine eindeutigen Auswirkungen auf die Schweizer Lebensmittelpreise nachgewiesen haben, wäre es ein Fehler, das Kind jetzt mit dem Bade auszuschütten.

Als Exportland müssen wir unsere Märkte offen halten. Wir müssen unsere Märkte fit halten. Wir wollen auf diesem Wege die Arbeitsplätze und den Wohlstand sichern. Ich bitte Sie also, sich erstens für offene Märkte, zweitens für eine grosse Produktevielfalt und drittens für die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten einzusetzen.

Ich bitte Sie, dem Ständerat zu folgen, auf Ihren Beschluss vom Mai zurückzukommen und auf die Vorlage nicht einzutreten. Sie setzen damit ein Zeichen: Die Schweiz ist eine offene Volkswirtschaft. Diese Volkswirtschaft will und muss offen bleiben, wenn es uns gelingen soll, in diesem Land den Wohlstand zu sichern, wenn es uns gelingen soll, in diesem Land die Beschäftigung zu sichern.

Ich bitte Sie also, nicht auf die Vorlage einzutreten.

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