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AB 18867

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-13

Wortprotokoll

In Artikel 64 ist ausführlich skizziert, wer bei Bewilligungsänderungen zuständig sein soll. Die Änderung einer Rahmenbewilligung bzw. einer Bau- und Betriebsbewilligung sind unterschiedlich geregelt. Der Kommission liegt hier nochmals daran, deutlich zu machen, in welchen Fällen eine Änderung der Rahmenbewilligung nach dem Verfahren für deren Erteilung erforderlich ist.