preparatory:AB 188756
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-08
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative spricht ein Thema an, das hochaktuell ist und von dem ein grosser Teil von Ihnen mit Sicherheit auch schon betroffen gewesen ist: Ich habe auf Internetseiten von Zeitungsportalen schon oft Politikernamen in Kommentarspalten mit ganz seltsamen Texten gesehen. Ich dachte mir dann: Das kann nicht der betreffende Nationalratskollege oder die betreffende Nationalratskollegin gewesen sein, der oder die diesen Text geschrieben hat! Auch selber habe ich schon erlebt, wie mühsam es ist, wenn jemand in meinem Namen Dutzende von Youtube-Videos einstellt und ich dann plötzlich E-Mails bekomme, in denen sich die Leute beschweren und fragen, weshalb ich solche Videos ins Internet stelle. Wenn Sie gegen solche Personen vorgehen wollen, ist es schon einmal schwierig, an deren Identität zu kommen, und es ist nachher gleich nochmals schwierig, gegen sie juristisch vorzugehen. Hier würde die parlamentarische Initiative Poggia Abhilfe schaffen.
Identitätsmissbräuche in Zeiten von Social Media und von Vertragsabwicklungen, die gänzlich im Internet passieren, sind ein Phänomen, das an Bedeutung gewonnen hat und weiterhin an Bedeutung gewinnen wird. Die Bandbreite von Identitätsmissbräuchen kennt keine Grenzen. Man sieht immer mehr Bereiche, und es ist für die Betroffenen äusserst schwierig, einen Irrtum, der da angezeigt wird, wieder richtigzustellen. Das kann oft Jahre dauern und kann gerade bei jungen Menschen zu schweren psychischen Problemen führen. Da ist es nichts als richtig, dass das Parlament solche Identitätsmissbräuche unter Strafe stellt. Das hätte eine Signalfunktion und würde sicher seine Wirkung zeigen.
Im Jahr 2014 hat die Kommission für Rechtsfragen denn auch mit 24 zu 0 Stimmen beschlossen, der parlamentarischen Initiative Poggia Folge zu geben. Nach dem Hin und Her mit dem Ständerat ist nun eine Mehrheit der Auffassung, man müsse das nicht mehr weiterverfolgen, man könne auf andere parlamentarische Initiativen zurückgreifen. Die Minderheit ist der Überzeugung, dass wir mit einer Unterstützung dieser parlamentarischen Initiative rascher zu einer Umsetzung kommen und dass rascher Massnahmen ergriffen werden können.
Die parlamentarische Initiative wurde zudem rund ein halbes Jahr vor der Motion Comte 14.3288 eingereicht. Im Rahmen der Ausarbeitung eines Erlassentwurfes auf dem Weg der parlamentarischen Initiative wäre es gut möglich, das Anliegen der Motion einzubringen und sie so mit der Initiative zusammenzuführen. Aber der Initiative einfach deshalb keine Folge zu geben, weil wir dem Ständerat nachgeben und der Ständerat uns nicht nachgibt, fände ich falsch. Das Anliegen ist wichtig, das Anliegen ist richtig. Der Druck muss aufrechterhalten werden.
Wir bitten Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.