preparatory:AB 189240
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-09-21
Wortprotokoll
Die Offset-Verpflichtung der Firma Elbit ist in der Botschaft über die Beschaffung von Rüstungsmaterial 2015 ausgewiesen und hat einen Umfang von 210 Millionen Franken. Bei der Abwicklung von Offset-Geschäften müssen die jeweils geltenden Bestimmungen betreffend Kriegsmaterialexport von sämtlichen beteiligten Unternehmen und den zuständigen Bundesstellen eingehalten werden. Dazu gehören auch die Bestimmungen zum Export von Dual-Use-Gütern. Ob ein Geschäft möglich ist oder nicht, wird im entsprechenden Bewilligungsverfahren des Staatssekretariates für Wirtschaft, des Seco, geprüft. Ein Verzicht auf Offset-Geschäfte steht nicht zur Debatte und ist aus den genannten Gründen nicht angezeigt. Der Schaden für die Schweizer Wirtschaft wäre beträchtlich. Welche Schweizer Unternehmen aus welchen Sprachregionen welche Aufträge erhalten, hängt von deren Wettbewerbsfähigkeit in den konkreten Offset-Geschäften ab. Bis jetzt sind der Armasuisse für die Drohnenbeschaffung noch keine Gegengeschäfte zur Prüfung unterbreitet worden.