preparatory:AB 189261
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-21
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst meine Interessen deklarieren. Ich bin Präsidentin des französischsprachigen Vereins "Agir pour la dignité", den ich zusammen mit einem Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen gegründet habe. Ich nehme auch regelmässig am runden Tisch des Delegierten für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen teil. Dieser runde Tisch ist als Gremium zur umfassenden Aufarbeitung von Leid und Unrecht im Zusammenhang mit Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen eingesetzt worden. Ich habe also viel mit diesen Opfern zu tun. Das sind, um es noch einmal in Erinnerung zu rufen, Verdingkinder, das können auch administrativ Versorgte sein. Im Zusammenhang mit meinem Postulat etwas weniger relevant ist: Es gibt auch Zwangsadoptierte oder Zwangssterilisierte.
Ich habe mit meinem Postulat den Bundesrat gebeten zu prüfen, inwiefern Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen bei der Suche nach ihren Guthaben auf Sparheften usw. unterstützt werden können; das können sie namentlich, indem sie für ihre Nachforschungen bei den Banken keine Gebühren bezahlen müssen. Es gibt etliche Opfer, etwa ehemalige Verdingkinder, die auf der Suche nach ihrer Geschichte sind, die in den Archiven nachschauen, woher sie kommen, die in den Archiven ihre Geschichte nachzuvollziehen versuchen. Dabei kommen ab und zu auch Auszüge aus Konti von Sparguthaben hervor, es kann aber nicht immer evaluiert werden, ob diese Sparhefte noch bestehen oder nicht.
Im Prinzip gibt es ja auch die Gesetzgebung über die nachrichtenlosen Konti. Die Opfer könnten nun einfach zuwarten, bis die Banken sich melden, bis die Banken es publizieren, wenn sie ein nachrichtenloses Vermögen finden. Die Opfer suchen aber zum Teil auch nach diesen Sparheften, weil sie in prekären finanziellen Situationen sind, weil sie auch den Eindruck haben, ihnen sei schon genügend Leid und Unrecht angetan worden. Sie möchten jetzt diese Sparhefte auffinden und wenigstens wissen, ob noch etwas Vermögen da ist - es sind, wenn etwas auftaucht, eher kleinere Vermögen - oder ob alles verbraucht worden ist.
Diese Opfer wollen selber aktiv werden und von sich aus die Sparhefte suchen. Die Banken verlangen dann aber eben für die Nachforschungen Gebühren, und zwar Gebühren, die vor allem für Leute in prekären finanziellen Situationen recht happig sind. Ich habe selber etwas recherchiert, und meine Recherchen haben ergeben, dass diese Nachforschungen zwischen 100 und 180 Franken pro Stunde kosten können.
Ich erwarte vom Bundesrat, dass er sich dafür einsetzt, dass Opfer keine solchen Gebühren bezahlen müssen. Sie haben schon genügend gelitten - deshalb mein Postulat.
Sie haben vielleicht gesehen, wenn Sie sich mit der Wiedergutmachungs-Initiative befasst haben, dass der Bundesrat in seinem Gegenentwurf zur Wiedergutmachungs-Initiative bereits eine Lösung vorgesehen hat. Sie können dies dem erläuternden Bericht zum Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 entnehmen. [PAGE 1701]
Ich bitte Sie in diesem Sinne, meinem Postulat zuzustimmen.