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preparatory:AB 189279

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-21

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Egloff hat es bereits erwähnt: In der Kommission für Rechtsfragen ist das Geschäft 14.034 zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - Beurkundung des Personenstands und Grundbuch - hängig. Ich denke, wir werden im Rahmen dieses Geschäftes noch lange Gelegenheit haben, die Fragen, die Sie, Herr Kollege Egloff, aufgeworfen haben, zu diskutieren und der Sache auf den Grund zu gehen. Ich habe für das eine oder andere Anliegen Verständnis.

Was Sie mit Ihrer Motion beantragen, hat bei mir jedoch Fragezeichen aufgeworfen, weshalb ich diesen Vorstoss auch bekämpfe. Einerseits geht es um die Anpassung einer Verordnung, die wir hier im Rat nicht ohne Weiteres diskutieren können; andererseits wird Einsicht für Grundeigentümer in Protokolle verlangt. Es geht also nicht um die Einsichtnahme in ein Register, sondern in die Protokolle, die Auskunft darüber geben, wer Einsicht in ein Register genommen hat. Weshalb das gemacht werden soll, ist für mich nicht ganz nachvollziehbar. Ein weiterer Punkt ist, dass verlangt wird, ein Auszug der Protokolle solle ohne Angabe von Gründen per Post angefordert werden können. Es ist ein massiver Aufwand, der damit verbunden ist. Es scheint mir doch, dass das nicht notwendig ist. Es gibt zusätzliche Bürokratie, es gibt zusätzliche Kosten, es sind personelle Ressourcen gefragt.

Wir verlangen üblicherweise Transparenz in dem Sinne, dass Register öffentlich sein sollen, nicht alle Abläufe dahinter. Ich wehre mich auch dagegen, dass Leute abgeschreckt werden, wenn Sie erfahren, dass ihr Name auftaucht, wenn sie einmal eine Nachfrage zu einem Grundeigentümer gemacht haben. [PAGE 1705]

Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, wie es in der erwähnten Änderung des ZGB vorgesehen ist, aber ich meine, es sei auch vorgesehen, dass nicht jedermann direkt in Terravis Einsicht nehmen kann, sondern dass die Kantone bestimmen, wer überhaupt online Einsicht nehmen darf.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, die Motion abzulehnen.