preparatory:AB 189323
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-21
Wortprotokoll
Offenbar gilt es auch gleich den zweiten Antrag der Minderheit Nidegger auf Seite 3 der Fahne zu behandeln; hierzu noch ganz schnell eine Begründung.
Der Text der Minderheit Nidegger spricht eigentlich für sich. Der Schuldner kann jederzeit nach Einleitung der Betreibung verlangen, dass der Gläubiger aufgefordert wird zu dokumentieren, weshalb er etwas zugute hat. Solange er das nicht macht, wird dem Dritten, also demjenigen, der Auskunft will, nicht mitgeteilt, dass eine Betreibung läuft. Das ist etwas Separates.
Die SVP-Fraktion ist auch hier für den Antrag der Minderheit Nidegger. Ich bitte Sie, auch hier für die Minderheit Nidegger zu stimmen.