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preparatory:AB 19003

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-13

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen, Herr Bundespräsident, und dem Bundesrat herzlich danken. Ich bin mit der Antwort grundsätzlich zufrieden. Aber ich habe eben auch noch einige Fragen, deshalb danke ich auch Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Sie die Diskussion gewährt haben.

Es war nicht meine Absicht, eine antizipierte Diskussion über die Genehmigung der Ausführungsprotokolle zur Alpenkonvention zu lancieren. Es ging mir vielmehr darum, den Bundesrat einzuladen, verschiedene vermeintliche und wirkliche Missverständnisse zu klären und - nicht heute, aber dann im Rahmen der Botschaft - Antworten auf Fragen zu geben; dies alles mit dem Ziel, zu gegebener Zeit möglichst vorurteilsfrei und sachlich an den Genehmigungsprozess heranzugehen. Es hat sich gezeigt - Sie haben diesen Eindruck sicher auch -, dass nebst einer grundsätzlichen Opposition auch Haltungen auszumachen sind, die teilweise von Unkenntnis, Missverständnissen, Unklarheiten, aber auch von berechtigten Fragen geprägt sind.

Das Parlament hat der Alpenkonvention, einem Rahmenvertrag, im Jahre 1998 zugestimmt. Die seinerzeitige Debatte, insbesondere im Ständerat, kann kurz so zusammengefasst werden:

1. Die Alpen bilden einen ökologisch sensiblen Raum, der eines besonderen Schutzes bedarf.

2. Lebensraum ist stets auch Wirtschaftsraum. Daher muss das Verhältnis zwischen Schutz und Nutzen ausgewogen sein.

3. Die Rahmenkonvention trägt diesem Erfordernis Rechnung. Es gilt aber zu bedenken, dass die Substanz vor allem bei den Ausführungsprotokollen liegt.

4. Demzufolge ist darauf zu achten, dass die Ausführungsprotokolle nicht über dieses Grunderfordernis des ausgewogenen Verhältnisses zwischen Schutz und Nutzen hinausgehen. Insbesondere darf der Stand der schweizerischen Gesetzgebung nicht zulasten des Postulates des Nutzens über den jetzigen Status hinausgehen.

5. Schliesslich darf auch die bestehende Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen nicht verändert werden.

Dass all diesen Forderungen Rechnung getragen werden sollte, hatte der Bundesrat bereits in der Botschaft zur Alpenkonvention klar zum Ausdruck gebracht. Nun liegen also alle acht Durchführungsprotokolle sowie das Zusatzprotokoll "Streitbeilegung" vor, und der Bundesrat erklärt in der Antwort zu meiner Interpellation, dass auch diese Zusatzprotokolle die erwähnten politischen Bedingungen ausnahmslos erfüllten. Für mich ist dies vermutungsweise nachvollziehbar. Ich habe jedoch für Haltungen, bei denen eine gewisse Zurückhaltung oder gar Skepsis, Zweifel und Fragen aufkommen, durchaus ein gewisses Verständnis.

Daher bin ich dem Bundesrat sehr zu Dank verpflichtet, wenn er - ich betone nochmals: nicht jetzt, aber vor allem dann im Rahmen der Botschaft betreffend die Genehmigung der Zusatzprotokolle - umfassend ausführt, dass die erwähnten politischen Vorgaben klar und ausnahmslos gegeben sind, und dass er Antworten auf die bestehenden und etwa auch noch auf die folgenden Fragen gibt:

Hält die Wahrung der Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen auch mit Blick auf die Vorlage über die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen stand?

Ist das Ausführungsprotokoll betreffend Energie kompatibel mit dem EMG und mit anderen Energieerlassen?

Welche Konsequenzen hat das Ausführungsprotokoll Verkehr mit Blick auf die allfällige Erstellung einer zweiten Röhre am Gotthard?

Sieht der Bundesrat vor allem in der Tatsache, dass die Europäischen Gemeinschaften ebenfalls Vertragspartei der Alpenkonvention und der Ausführungsprotokolle sind, Möglichkeiten und Chancen, um insbesondere im Verkehrsbereich - nicht zuletzt nach dem Unfall im Gotthardtunnel - zu gegenüber heute wesentlich verbesserten Lösungen im Sinne einer schnelleren und effizienteren Verlagerung des Schwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene zu gelangen?

Schliesslich besteht ein wichtiges Anliegen ohne Zweifel darin, dass die Alpenkonvention durch die Ausführungsprotokolle nicht aus den Angeln gehoben wird. Die Ausführungsprotokolle unterstehen ja nicht dem fakultativen Referendum, obwohl wie erwähnt gerade sie die wesentlichen materiellen Bestimmungen enthalten.

Daher stellt sich aus meiner Sicht auch die Frage nach der Tragweite des Protokolles über die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Alpenkonvention. Kann im Rahmen des Streitbeilegungsverfahrens etwa auch geltend gemacht werden, ein Anwendungsfall im Kontext mit einem Ausführungsprotokoll verstosse gegen die Alpenkonvention? Es ist nämlich nicht zu verkennen, dass eben auch die Ausführungsprotokolle sehr viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, die einen ganz erheblichen Ermessensspielraum zulassen. Im Zusammenhang mit diesem Protokoll interessiert dann natürlich auch die Frage, wie Entscheide des Schiedsgerichtes durchgesetzt würden.

Endlich dürfte die Frage interessieren, wie die Aussichten sind, dass die Konvention und die Ausführungsprotokolle auch für die übrigen Vertragsparteien in Rechtskraft erwachsen.

Abschliessend: Wir haben die Alpenkonvention genehmigt. Wir sollten daher grundsätzlich vom Willen geleitet sein, auch den Ausführungsprotokollen zuzustimmen; alles andere wäre rechtlich zwar möglich, aber politisch nicht logisch. Wir schaffen das aber nur und erst dann, wenn die wesentlichen Missverständnisse ausgeräumt und die offenen Fragen beantwortet sind.

Daher bitte ich den Bundesrat nochmals, die Botschaft so auszugestalten, dass diese Voraussetzungen eben erfüllt sind.