AB 190333
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-24
Wortprotokoll
Herr Portmann, Sie sind ja Angestellter einer Bank, wenn ich das richtig sehe, ich kann Sie beruhigen: Das Öffentlichkeitsprinzip betrifft nicht die Einsichtnahme in persönliche Akten oder in Akten, die die Geschäftsgeheimnisse betreffen; es verlangt aber z. B., dass die Anordnung von Untersuchungsberichten überprüft werden kann. Es war vor allem gerade Ihre Seite, die mehr Transparenz in Bezug auf die Finma verlangt hat. Damit Sie wissen, was das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung überhaupt abdeckt, übergebe ich Ihnen jetzt gerne den Evaluationsbericht - damit Sie wissen, worüber wir hier sprechen.