AB 190907
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-16
Wortprotokoll
Wir erleben heute, wenn auch vor gelichteten Reihen, einen historischen Moment. Noch vor drei Jahren hätte sich wohl niemand in diesem Saal vorstellen können, dass wir jetzt die rechtlichen Grundlagen für die Einführung des automatischen Informationsaustausches in Steuersachen in der Schweiz beraten, und zwar konkret beraten würden. Das zeigt das Tempo der Veränderungen in der internationalen Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Diesem Prozess kann sich die Schweiz nicht entziehen, ohne die Integrität und Reputation des Schweizer Finanzplatzes zu gefährden.
Die entscheidende Wende trat am 13. März 2009 ein, als der Bundesrat beschloss, sich bei der Amtshilfe in Steuersachen dem Regime von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens vorbehaltlos zu unterziehen. Das Bankgeheimnis wurde damit gleichsam verhandelbar, und das geschah unter dem Druck internationaler grauer Listen und drohender Retorsionsmassnahmen.
Ich komme nun zum rechtlichen Setting des automatischen Informationsaustausches (AIA), wie es uns mit diesen Vorlagen präsentiert wird: Die Grundlagen finden sich im Amtshilfeübereinkommen der OECD und des Europarates, das Gegenstand der Beratungen der Vorlage 15.047 ist. Das Amtshilfeübereinkommen wurde 2009 revidiert, um es den internationalen Entwicklungen anzupassen und auch Nichtmitgliedstaaten des Europarates und der OECD den Beitritt zu ermöglichen. Mit dem Beitritt sämtlicher G-20-Staaten und fast aller OECD-Staaten ist das Amtshilfeübereinkommen heute faktisch der Standard in der internationalen Zusammenarbeit in Steuerfragen.
Das Amtshilfeübereinkommen sieht neben anderen drei wichtige Formen des Informationsaustausches vor: der bekannte Informationsaustausch auf Ersuchen, neu der spontane Informationsaustausch und ebenfalls neu der AIA.
Im Jahr 2013 haben die Diskussionen rund um den grenzüberschreitenden AIA auf internationaler Ebene massiv an Dynamik gewonnen. Die Staats- und Regierungschefs der G-20 haben die OECD beauftragt, einen solchen Standard zu entwickeln. Die Schweiz hat sich aktiv an diesem Prozess beteiligt und dabei insbesondere folgende Anliegen verfolgt: dass ein einziger globaler Standard definiert wird, dass die Reziprozität der Staaten im AIA garantiert ist, dass das Spezialitätsprinzip beim Datenaustausch garantiert und dass die Vertraulichkeit gewahrt wird. Der AIA-Standard, wie er jetzt entwickelt wurde, entspricht diesen Vorgaben, weshalb die Schweiz die Verabschiedung des Standards unterstützt hat.
Rund hundert Staaten, darunter alle wichtigen Finanzzentren, haben sich verpflichtet, den automatischen Informationsaustausch einzuführen, die meisten von ihnen auf die Jahre 2016/17, die übrigen - unter anderem die Schweiz - auf die Jahre 2017/18.
Zum Ablauf der heutigen Beratungen: Für diese neuen Normen wurde ein recht kompliziertes Konstrukt gewählt. Sie sehen das daran, dass Ihnen zwei Fahnen vorliegen.
Wir beginnen die Beratungen mit der Vorlage 15.047. Hier geht es um die Genehmigung des Übereinkommens des Europarates und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Dieses Übereinkommen wurde von der Schweiz am 15. Oktober 2013 unterzeichnet. Es schafft in Artikel 6 - das ist zentral - die staatsvertraglichen Rechtsgrundlagen für die völkerrechtliche Vereinbarung zum AIA. Deswegen beginnen wir eben zuerst mit der Beratung dieser Vorlage. Im Weiteren enthält die Umsetzung des Amtshilfeübereinkommens eine punktuelle Revision des Steueramtshilfegesetzes, insbesondere in Bezug auf den spontanen Informationsaustausch.
Darauf folgt dann die Vorlage 15.046. Diese beinhaltet die Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten, das Multilateral Competent Authority Agreement (MCAA). Mit dieser multilateralen Vereinbarung kann der AIA gestützt auf Artikel 6 des Amtshilfeübereinkommens eingeführt werden. Sie enthält die materiell-rechtlichen Grundlagen für den AIA zwischen der Schweiz und den Partnerstaaten. Da das nicht direkt justiziabel und anwendbar ist, ist zusätzlich der Erlass eines neuen Bundesgesetzes notwendig, das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen, abgekürzt AIA-Gesetz. Die beiden Beschlüsse dieser Vorlage werden separat dem fakultativen Referendum unterstellt.
Über den Zeitplan habe ich bereits etwas gesagt. Wichtig erscheint mir noch folgende Bemerkung: Der AIA tritt auch mit der Verabschiedung dieser Beschlüsse nicht automatisch in Kraft, sondern erst nach der bilateralen Aktivierung zwischen der Schweiz und den einzelnen Staaten. Das ermöglicht der Schweiz, in jedem Einzelfall individuell zu überprüfen, ob die Staaten die Voraussetzungen der Schweiz auch erfüllen. Die Aktivierung dieser Beschlüsse ist gemäss Bundesrat in Form eines einfachen Bundesbeschlusses vorgesehen. Eine Minderheit verlangt hier einen ordentlichen Bundesbeschluss mit Referendumsmöglichkeit.
Die WAK hat die Vorlage an zwei Sitzungen beraten. Wir haben zuerst im Juni die Kantone und das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, die Vertreter der Branche sowie die Entwicklungsorganisationen angehört. Ich möchte festhalten, dass sowohl die Vertreterin des Finanzplatzes wie auch die Kantone klar für Eintreten und Zustimmung zur Vorlage sind.
Im August schloss sich dann die Detailberatung an. Dabei hat die Kommission noch einige Detailfragen genau [PAGE 1609] angeschaut: Die erste Frage betraf die Verfassungsmässigkeit des AIA. Hier haben wir neben der Beurteilung durch das Bundesamt für Justiz auch ein externes Gutachten von Professor Matteotti konsultiert; wir werden in der Detailberatung noch einmal darauf zurückkommen.
Eine Frage, die uns sehr beschäftigte, war die Identifikationsnummer, die zu verwenden ist, und wie der Datenschutz gewährleistet werden kann. Die Kantone hätten die AHV-Nummer bevorzugt, wir haben uns aber, und zwar nach eingehender Diskussion, dafür entschieden, dass wir der Verwendung einer speziellen Steuer-Identifikationsnummer den Vorzug geben.
Die grosse Mehrheit der WAK ist für Eintreten und Gutheissung der drei Bundesbeschlüsse. Bei der Vorlage 15.047 wurde Eintreten mit 16 zu 6 Stimmen beschlossen. Bei der Vorlage 15.046, die das MCAA betrifft, wurde Eintreten mit 16 zu 6 Stimmen beschlossen. In Bezug auf das AIA-Gesetz wurde die Rückweisung abgelehnt, und zwar mit 16 zu 6 Stimmen. Die Begründung der Minderheit richtet sich grundsätzlich gegen die Einführung des AIA und gegen die Einführung des spontanen Informationsaustausches, soweit dieser der aktuellen schweizerischen Gesetzgebung widerspricht.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen nun Eintreten auf die drei Bundesbeschlüsse, und wir möchten noch Folgendes zu bedenken geben: Für Eintreten und für Gutheissung der Bundesbeschlüsse spricht erstens ganz klar der Umstand, dass die Schweiz in Zukunft nur über einen starken internationalen und konkurrenzfähigen Finanzplatz verfügen wird, wenn wir die internationalen Standards in der Amtshilfe erfüllen. Es ist klar, dass Steuerhinterziehung und Steuerbetrug in der Amtshilfe nicht mehr toleriert werden.
Zweitens erhöht das Amtshilfeübereinkommen die Anzahl Partnerstaaten, mit denen die Schweiz nach OECD-Standard den Informationsaustausch auf Ersuchen vornehmen kann. Es kommen 37 neue Partner hinzu. Das erleichtert dann auch die länderweisen Peer Reviews durch die OECD, das heisst, das stärkt die Stellung der Schweiz entscheidend.
In Bezug auf die Vorlage sage ich nochmals: Artikel 6 des Amtshilfeübereinkommens, das Geschäft 15.047, ist Voraussetzung dafür, dass der AIA, gestützt auf das MCAA, eingeführt werden kann.
Dann ist der Beitritt der Schweiz zum Amtshilfeübereinkommen auch eine Erleichterung für die Entwicklungsländer, weil sie damit jetzt ebenfalls Zugang zum AIA haben, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Was die Vorlage 15.046 betrifft, wird hier der AIA-Standard definiert. Die Schweiz hat sich dafür eingesetzt, dass die Voraussetzungen für alle klar definiert sind. Das sichert gleich lange Spiesse für alle im Wettbewerb der Finanzplätze. Das ist ein folgerichtiger Schritt der Schweiz. Damit stärken wir den Finanzplatz, wir sichern gleich lange Spiesse für alle. Und eines ist sicher, ich möchte hier zum Schluss aus dem "Boten der Urschweiz" noch einen Praktiker zitieren: "Sicher ist aber auch schon jetzt, dass beim Thema Steuertransparenz für die Schweiz bald ein völlig neues Zeitalter anbricht." Sie haben es jetzt in der Hand, das einzuläuten.