preparatory:AB 191042
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-21
Wortprotokoll
Mit diesem Artikel wird die bisherige Norm, also Artikel 6a des geltenden Energiegesetzes, welche die Gefährdung der Elektrizitätsversorgung im Auge hatte, zu einer Bestimmung verallgemeinert, die die ganze Energieversorgung umfasst. Die Kommission schliesst sich hier der Fassung des Nationalrates an.