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preparatory:AB 191052

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-21

Wortprotokoll

Absatz 2, um den es hier ja geht, sieht für Bau, Erweiterung oder Erneuerung einer Anlage zur Produktion von Strom aus fossilen Energiequellen eine sogenannte Notwendigkeitsprüfung vor, welche eben klar zeigen soll, ob die Energie, die damit produziert werden soll, nicht aus erneuerbaren Energien gewonnen werden kann.

Die Kommission ist in den Beratungen wie der Nationalrat zur Überzeugung gelangt, dass es diese Bestimmung eben nicht braucht, und will den Absatz darum konsequenterweise aus dem Gesetz streichen. In der UREK-NR wurde ja auch von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass Absatz 2 auf der einen Seite die Investitionssicherheit und die Akzeptanz in der Bevölkerung allenfalls erhöhen würde, dass damit auf der anderen Seite aber - das war das Hauptargument der UREK-NR - eine zusätzliche Hürde für den Bau von sogenannten GUD-Kraftwerken geschaffen würde.

Die Kommission ist darum schlussendlich dem Antrag gefolgt, diesen Absatz zu streichen. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.

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