preparatory:AB 191093
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-21
Wortprotokoll
Worum geht es? Mit dem sukzessiven Wegfall der Elektrizität aus Kernkraft steht die Nutzung der erneuerbaren Energien zur Stromproduktion im Zentrum. Im Rahmen der Erstellung und Aktualisierung der Energieperspektiven wurden die Ausbaupotenziale für Sonnenenergie, Geothermie, Windenergie und Biomasse berechnet. Dabei wurden die Ausbauziele für das Jahr 2035 auf das Szenario "Neue Energiepolitik" der Energieperspektiven abgestützt. Die kurzfristigen Ziele für das Jahr 2020 orientierten sich hingegen am Szenario "Politische Massnahmen Bundesrat".
Die Mehrheit Ihrer Kommission will bei Absatz 1, beim Thema "Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien", ausgenommen aus Wasserkraft, einen im Vergleich mit dem Bundesrat - ich habe es im Eintretensvotum gesagt - weniger ambitiösen, aber gleichwohl realistischen Weg einschlagen. Dabei will die Mehrheit der Kommission auf der Basis einer realistischen Sichtweise einen Ausbau anstreben, mit dem die durchschnittliche inländische Produktion im Jahre 2035 bei mindestens 11 400 Gigawattstunden liegt und nicht wie in der bundesrätlichen Fassung bei 14 500 Gigawattstunden. Zusammenfassend: Die Mehrheit anerkennt, dass ein Richtwert sinnvoll sein kann. Ein gesetzlich festgeschriebener Richtwert muss aber realistisch sein, damit er ernst genommen wird. Im vorliegenden Fall setzte sich die Meinung in der Kommission durch, dass ein tieferer Wert vor diesem Hintergrund sinnvoller ist.
Gemäss Absatz 2 soll auch die Wasserkraft weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien leisten und ausgebaut werden. Dabei wurde das Potenzial der Wasserkraftnutzung im Rahmen der Energiestrategie 2050 erhoben. Die Ausbauziele sind demnach aus diesen Ergebnissen abgeleitet, wobei der angestrebte Nettozubau bis ins Jahr 2035 total 2 Terawattstunden betragen soll. Dabei bildete das Jahr 2012 mit einer Produktionserwartung von 35,4 Terawattstunden die Basis für diese Ausbauziele. Es handelt sich dabei um eine mittlere Produktionserwartung auf der Basis der Statistik der Wasserkraftanlagen der Schweiz.
Die mit Absatz 3 allenfalls festzulegenden Zwischenziele sind im Sinne von Zielrichtungen zu verstehen; dasselbe gilt entsprechend auch für Artikel 3 Absatz 3. Schliesslich hat der Nationalrat im Titel den Begriff "Zwischenziele" durch "Zwischenrichtwerte" ersetzt, was auch von unserer Kommission unterstützt wird.
Zusammengefasst gesagt will die Kommissionsmehrheit also Artikel 2 nicht, wie von der Minderheit II (Theiler) beantragt, ganz streichen, sondern in der in Absatz 1 modifizierten Fassung beibehalten. Entsprechend bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, ihrem Antrag zuzustimmen und den Antrag der Minderheit I (Bruderer Wyss) wie auch den Antrag der Minderheit II (Theiler) abzulehnen.