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preparatory:AB 192788

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-12-10

Wortprotokoll

Herr Ständerat Baumann, ich bin sogar froh, dass Sie in Ihrem Postulat die genannten Themen aufbringen. Ich habe dem Bundesrat die Ablehnung des Postulates empfohlen, weil in diesem einen Postulat drei Themenkomplexe thematisiert werden, die zwar einen gewissen Zusammenhang haben, aber nicht zwingend zusammengehören. Die Ablehnung hat also vor allem auch formelle Gründe.

Erstens ganz kurz zur Swissness: Wir haben das Gesetz beschlossen, es tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Der Bundesrat hat in den letzten Monaten im Zuge der Erstellung der Verordnungen sehr viel Energie darauf verwendet, die Marktnähe noch bestmöglich herzustellen und die Markteinschränkungen so gering zu halten wie irgendwie möglich. Aber mit der gesetzlichen Vorgabe sind natürlich für die Erstellung der Verordnungen gewisse Limiten gesetzt. Sie hören aus meinen Worten, dass ich mir eine gewisse Zurückhaltung auferlegen muss.

Ich habe seinerzeit, mit Beispielen aus meiner ehemaligen Industrietätigkeit, aufzuzeigen versucht, dass die Wertschöpfungsketten international je länger, je mehr fragmentiert werden. Es kann natürlich nicht so sein, dass man wegen einer Quote, die wir für die hiesige Wertschöpfung festlegen, das Produkt nicht mehr hier herstellen kann, weil ein Grossteil der Rohstoffe von aussen zugekauft und das Endprodukt hier mit nur noch relativ wenig Aufwand realisiert wird. Ich will jetzt keine neue diesbezügliche Theorie vortragen. Aber die Auswirkungen der Swissness-Regelungen werden sehr, sehr genau beobachtet werden müssen. Wir haben festgelegt, dass wir nach drei Jahren Praxis eine Evaluation vornehmen wollen, um zu sehen, ob die Effekte die richtigen sind oder ob es Effekte mit dabei hat, die man gar nie haben wollte, die niemand haben wollte, die aber unter Umständen in diesem Gesetz verpackt sind und bei denen das Risiko besteht, dass sie eintreten könnten.

Mit dem sage ich auch, relativ verschlüsselt: Es dürfen über diese Gesetzgebung der Schweiz nicht Arbeitsplätze, vor allem auch nicht industrielle Arbeitsplätze, abhandenkommen. Ein gewisses Risiko besteht aber.

Zweitens zum "Schoggi-Gesetz": Es wird die WTO-Ministerkonferenz in Nairobi geben. Wir haben im Sommer 2015 zur Kenntnis nehmen müssen, dass mutmasslich über Exportsubventionen entschieden wird, nachdem schon wiederholt Entscheidungen drohten. Die Aussenpolitischen Kommissionen, die Kantone und der Bundesrat haben uns zwischenzeitlich mit einem Mandat beauftragt. Wir werden uns selbstverständlich in erster Priorität für die Beibehaltung des "Schoggi-Gesetzes" einsetzen. Für den Fall, dass doch anders entschieden würde und wir die WTO nicht blockieren können, würden wir auf jeden Fall möglichst lange Übergangsfristen zugesprochen erhalten wollen, Übergangsfristen in der Grössenordnung von mindestens fünf Jahren; viel mehr ist wahrscheinlich nicht denkbar.

Ich habe das Seco und das BLW im Sommer beauftragt, nach Alternativen im Sinne von Direktzahlungsinstrumenten zu suchen. Wir haben die Betroffenen mit am Tisch, die Diskussionen laufen; sie laufen nach meinem Verständnis sehr korrekt und konstruktiv. Wir haben die Lösung allerdings noch nicht gefunden. Die Problematik ist, dass man die Streuverluste eingrenzen muss, damit wirklich die Richtigen unterstützt werden und nicht irgendjemand unterstützt wird. Wir arbeiten weiter daran, weil das Damoklesschwert WTO über uns schweben bleibt, auch wenn in Nairobi jetzt noch keine Entscheidung getroffen werden sollte.

Es geht nicht darum - um das deutlich zu sagen -, die Mittel gemäss "Schoggi-Gesetz" reduzieren zu wollen. Es geht nur um eine andere Anwendungsmechanik. Es geht gleichzeitig noch darum, dass wir eine grössere Rechtssicherheit ins System bringen, damit die jährlichen Budgetdiskussionen wenn möglich nicht mehr stattfinden müssen, sondern dass alle Betroffenen a priori vom System her wissen, womit sie rechnen können und womit nicht.

Drittens zur Zuckerthematik: Dazu möchte ich zwei Feststellungen machen: [PAGE 1246]

1. Die Zuckerpreise sind wieder in einer Erholungsphase. Wir werden zur parlamentarischen Initiative 15.479 im Frühjahr Stellung nehmen. Ich glaube, es ist richtig, wenn wir das zu jenem Zeitpunkt tun und bis dahin keine Teilstellungnahmen abgeben. Wichtig ist für Sie zu wissen, dass das Thema auf dem Radar ist, dass wir uns intensiv damit beschäftigen und im Frühjahr mit einer konzeptionellen Stellungnahme aufwarten werden.

2. An der Olma habe ich öffentlich gesagt, dass für mich die Zuckerproduktion in diesem Land ein Bestandteil der Sicherstellung unserer Souveränität ist. Damit sage ich indirekt, dass es uns in diesem Land möglich sein muss, Zucker zu Weltmarktpreisen herzustellen. In diese Richtung treibe ich mein Departement, um Ideen für Lösungen zu kreieren.

Ich komme noch einmal ganz kurz zurück zum "Schoggi-Gesetz". Das Seco ist seinerseits sehr konstruktiv an der Arbeit, um mitzuhelfen, dass wir bessere Lösungen finden. Wenn das Seco ab und zu auf die internationalen Abmachungen aufmerksam macht, die wir eingegangen sind, so kann man nicht sagen, das sei nicht konstruktiv; es dient dazu, eine umfassende Kenntnis der Rahmenbedingungen zu erlangen. Das Seco ist im Lead und wird so früh wie irgend möglich gescheite Lösungen vorschlagen, die mit den anderen Bundesämtern und mit den Stakeholdern erarbeitet worden sind.

Damit ist gesagt, dass jede einzelne Thematik wichtig ist und dass wir überall an der Arbeit sind. Aus Sicht des Bundesrates braucht es dieses Postulat nicht.