preparatory:AB 193397
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-12-15
Wortprotokoll
Das Thema haben Sie letztes Mal zusammen mit der Revision des Zivilschutzgesetzes 2011 ausführlich behandelt. In der Diskussion damals haben Sie sich für die Lösung ausgesprochen, dass wir an der Schutzraumpflicht generell festhalten. Sie haben diese etwas gelockert, indem nur noch bei grösseren Überbauungen Schutzräume zu bauen sind, wenn im Umfeld nicht genügend Schutzräume bestehen. Sie haben aber darauf verzichtet, bei Einfamilienhäusern, also im kleinen Bereich, Schutzräume erstellen zu lassen. Mit dem Festhalten an der Schutzraumpflicht haben wir aber auch an der Abgabe festgehalten. Jemand, der dann keinen Schutzraum bauen muss, hat eine Abgabe zu leisten. Diese Abgaben sollen in Zukunft zweckbestimmt eingesetzt werden können, um die bestehenden Schutzbauten minimal zu unterhalten. Das war die Schlussfolgerung in der Diskussion zu diesem Gesetz.
Wenn wir das Thema anschauen, dann zeigt sich uns Folgendes: Wir haben in der Zeit des Kalten Krieges für etwa 12 Milliarden Franken Schutzräume gebaut. Das sind Investitionen, die wir jetzt mit dieser Schutzraumpflicht-Abgabe weiter unterhalten wollen. Wir gehen auch nicht davon aus, dass der nächste Atomkrieg unmittelbar bevorsteht. Nachdem diese Bauten aber erstellt wurden, macht es wohl auch Sinn, sie minimal so zu unterhalten, dass man sie notfalls rasch wieder betreiben könnte. Wie gesagt, besteht die Schutzraumpflicht allgemein. Sie ist aber nicht mehr mit einer Erbsenzählerei pro Einfamilienhaus festgelegt, sondern eigentlich regional. Es gibt zudem entsprechende Ersatzabgaben. Dieses Konzept wurde vor vier Jahren ausführlich behandelt.
Ich bitte Sie, bei dieser damaligen Lösung, die im Gesetz festgehalten ist, zu bleiben und die Motion folglich abzulehnen, damit wir so weiterfahren können und damit in den Gemeinden und Kantonen auch eine gewisse Rechtssicherheit besteht.