preparatory:AB 193562
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-12-16
Wortprotokoll
Herr Zanetti liegt mit seiner Vermutung falsch, dass das VBS ebenfalls gut mit seiner Motion leben könnte. Wir sind aus grundsätzlicher Überzeugung im Bundesrat der Meinung, dass Sie diese Motion nicht annehmen sollten.
Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Rüstungsexporten und -importen. Für Rüstungsexporte, auch für Dual-Use-Güter, also für Güter, die für zivile oder militärische Nutzung verwendet werden können, besteht eine Kommission. Jedes Ausfuhrobjekt muss entsprechend bewilligt werden. Wir liefern Ihnen dazu einen Bericht ab; es sind pro Jahr gegen 3000 Gesuche, die entsprechend bewilligt werden und die sehr sorgfältig beurteilt werden. Wir liefern kein Kriegsmaterial an kriegführende Länder, die in internationale Konflikte verwickelt sind.
Rüstungsimporte laufen etwas anders ab. Es gibt eine Ausschreibung, es gibt Offerten; aufgrund dieser Offerten wird nachher ein Produkt ausgewählt. Es gibt verschiedene Gründe, die dazu führen, dass wir nicht zugreifen respektive kaufen. Einer dieser Gründe liegt dann vor, wenn neutralitätspolitische Gründe eine Beschaffung verhindern. Hier geht es insbesondere darum, nicht Güter aus einem Land zu kaufen, in dem unser Auftrag für dessen Rüstungsindustrie entscheidend ist, wenn wir damit also einen Staat bevorzugen und die Rüstungsindustrie stützen würden. Das ist eigentlich nirgends der Fall, weil die Schweiz so kleine Mengen einkauft, dass dieses Argument eigentlich kaum je zum Tragen kommt.
Dann gibt es auch beim Import und beim Export unterschiedliche Gewichtungen. Es gibt nicht nur einfach Schwarz und Weiss, sondern es wird in jedem Einzelfall entsprechend geprüft.
Ich glaube, das wichtigste Argument ist aber, dass sich das Parlament mit einer solchen Motion eigentlich nicht die Handlungsfreiheit nehmen und sich Fesseln anlegen sollte. Sie haben ja die Gelegenheit, bei jeder Rüstungsbeschaffung zu entscheiden, ob der entsprechende Anbieter berücksichtigt wird oder nicht. Wenn Sie das aktuelle Umfeld anschauen, dann sehen Sie, dass sich Grenzen und Wertvorstellungen ja fast im Monats- oder Wochenrhythmus verändern.
Selbst wenn wir eine Gesetzesnorm schaffen würden, wäre im Einzelfall genau die Frage wieder zu prüfen, die Herr Zanetti aufwirft. Nur entscheidet dann die Verwaltung und nicht mehr das Parlament. Wir haben unsere Wertvorstellungen; da bin ich mit Herrn Zanetti einverstanden. Diese möchten wir durchsetzen, und wir werden sie durchsetzen, auch in den nächsten Jahren. Mit einer Gesetzesnorm delegieren Sie eigentlich diese Kompetenz weitgehend an die Verwaltung, wobei Sie beim Rüstungsprogramm dann trotzdem noch Ja oder Nein sagen müssen, wenn Sie die Verwaltung korrigieren wollen. Wenn Sie eine Hürde auf Gesetzesstufe einbauen, entbindet Sie das nicht davon, in der Diskussion zum Rüstungsprogramm genau diese Frage noch einmal zu klären und den Entscheid der Verwaltung zu prüfen. Sie haben trotzdem eine gewisse Richtlinie vorgegeben, die Sie allenfalls verschärfen oder ausser Kraft setzen müssen - wie auch immer.
Unsere Lösung mit dem Rüstungsprogramm und mit dem Entscheid des Parlamentes, ob wir aus einem Land Rüstungsgüter kaufen oder nicht, hat sich eigentlich bewährt. Eine Gesetzesnorm führt eben nicht zu einem anderen Prozess. Sie werden genau diese Diskussion wieder führen, ob wir hier nun einen Grundsatz aufstellen oder nicht, denn eigentlich gilt dieser Grundsatz auch für uns. Wir prüfen in jedem einzelnen Fall, ob ein Kauf infrage kommt [PAGE 1312] oder nicht. Wir messen ihn an diesen Grundsätzen, wir führen die Diskussion dann doppelt.
Ich glaube nicht, dass Sie eine Gesetzesnorm, wie sie Herr Zanetti beantragt, weiterbringt. Es muss hier entschieden werden. Man sollte nicht vorher unnötige Hürden einbauen, sondern die Diskussion führen. Eine Gesetzesnorm entbindet Sie eben nicht davon, genau die Diskussion zu führen, die Herr Zanetti verhindern möchte.
Daher bitte ich Sie, auf die Annahme der Motion zu verzichten und damit Ihre Handlungsfreiheit zu behalten.