preparatory:AB 194610
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-03-01
Wortprotokoll
Der Antrag betrifft das Obligationenrecht. Die Normalarbeitsverträge (NAV) werden im Obligationenrecht geregelt und nicht im Entsendegesetz.
Tatsache ist, dass das Anliegen einer der Bestandteile des sistierten Paketes zur Optimierung der flankierenden Massnahmen von 2014 ist. Im Rahmen der Vernehmlassung wurde die NAV-Regelung damals deutlich abgelehnt. Sie wissen, dass der Bundesrat im Dezember 2015 beschlossen hat, dass die sistierten Massnahmen, darunter auch das Anliegen des Antrages, von einer sozialpartnerschaftlich zusammengesetzten Arbeitsgruppe bis im Februar 2016 geprüft werden sollen, und das im Rahmen der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung. Der Bundesrat wird sich nächstens, das heisst Ende der Woche, zum Resultat äussern. Insbesondere wird sich der Bundesrat zu den sistierten Massnahmen inklusive der Regelung zur NAV-Verlängerung äussern.
Da sich der Bundesrat zur Regelung zur NAV-Verlängerung noch nicht geäussert hat, beantrage ich Ihnen, ohne den Inhalt des Antrages zu bewerten, Ablehnung des Antrages.