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preparatory:AB 194702

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-02

Wortprotokoll

Es geht jetzt ja darum, eine kurze Zusammenfassung des Blocks zu machen. Wie Kollege Schilliger schon ausgeführt hat, ist es entscheidend wichtig, dass wir gleich von Beginn weg bei Block 1 starten und versuchen, diese Energiestrategie mit Zielen und Massnahmen so auszutarieren, dass sie endlich realisierbar ist. Denn in der Schlussabstimmung müssen wir dann darüber befinden, ob dieses Konstrukt so aufgeht oder nicht, ob die Energiestrategie unterstützt oder aber effektiv abgelehnt werden muss, wenn es dann eben nicht aufgeht.

Der Beginn einer jeden Gesetzgebung sind die Zielartikel. Deshalb ist es wichtig, dass wir bei den Zielen unbedingt dem Ständerat folgen. Ich habe Ihnen vorhin beim Wasserkraftartikel gesagt, warum dies notwendig ist. Man muss auf der einen Seite, wenn man sich die Ziele setzt, die Massnahmen so tarieren, dass man sie auch erreicht. Auch die 11,4 Terawattstunden sind in der Zielsetzung sehr sportlich. Ich möchte dies anhand eines Beispiels erklären: Wenn man diese 11 400 Gigawattstunden erreichen will, sind dafür immer noch rund 2600 Windturbinen nötig, wenn man das über die Windenergie machen möchte. Der grösste Windpark heute in der Schweiz umfasst 16 Stück. Das sind einfach die Grössenordnungen, vor welchen man hier steht. Wenn man auf der anderen Seite nicht gewillt ist, bei der Grimsel eine halbe Terawattstunde oder 0,7 Terawattstunden hinzuzunehmen, dann muss man das Ganze wieder anders herstellen, eben vielleicht mit Windenergie, vielleicht aber auch mit anderen Energieformen, die ja ebenfalls ein hohes Blockadepotenzial aufweisen. Deshalb muss unbedingt Rechtssicherheit geschaffen und bei Artikel 14 Absatz 3 ein klares Bekenntnis dazu gegeben werden, dass wir bei den erneuerbaren Energien zubauen wollen. Es nützt nichts, wenn man subventioniert und die Projekte da wären, sie dann aber jedes Mal vor Bundesgericht blockiert werden. Das nützt rein gar nichts! Deshalb ist es wichtig, hier Ziele und Wirkung nicht aus den Augen zu lassen.

Noch ein Satz zum Ausbau der erneuerbaren Energien: Es ist eine Binsenwahrheit, dass der Stromverbrauch, um den es hier geht, ja nicht im Grundsatz schlecht ist. Die Frage ist einfach, mit welchen Quellen der Strom hergestellt wird. Es ist ja vor allem wichtig - wenn man sich die Konferenz von Paris vor Augen hält -, dass er aus CO2-armen Quellen produziert werden kann.

Bei Artikel 19, "Teilnahme am Einspeisevergütungssystem", bin ich froh, dass es eine breite, ziemlich heterogene Minderheit gibt, die bei den Subventionierungen nicht auch noch für die kleinsten Wasserkraftwerke Tür und Tor öffnen will. Man muss wirklich darauf achten, dass man die Subventionstatbestände möglichst gering belässt, damit der Druck möglichst klein ist, die Einspeisevergütung von 1,5 Rappen, wie es im Gesetz steht, auf 2,3 Rappen erhöhen zu müssen. Deshalb stehen wir bei Artikel 19 klar dafür ein, dass Anlagen mit einer Leistung unter 1 Megawatt nicht am Einspeisevergütungssystem teilnehmen können.

Wenn man dieses Einspeisevergütungssystem aufhebt - das tut man hoffentlich ab 2025 -, dann müssen ja diese Anlagen, das wissen Sie selber, noch während fünfzehn oder zwanzig Jahren irgendwie ausfinanziert werden. Das vergisst man oft, und dieses Netzentgelt wird so schnell ja nicht wieder runtergehen. Wir machen also einen direkten Zusammenhang mit Artikel 39a, der dann im nächsten Block behandelt wird. Er besteht darin, auf der einen Seite die Subventionstatbestände eben möglichst gering zu halten und auf der anderen Seite möglichst frühzeitig wieder aus der Subventionswirtschaft auszusteigen. Es kann nämlich nicht sein, dass wir mit der Energiestrategie eine neue Landwirtschaftspolitik einführen, indem wir verschiedenste, heterogene Abhängigkeiten vom Staatstropf schaffen. Dies wird letztlich nur zu Ungerechtigkeiten führen. Es ist eine Binsenwahrheit: Es gibt nichts Unfaireres als die Verteilung einer staatlichen Subvention. Das merkt man anhand der Zuschriften der verschiedensten Stakeholder, die man zu diesem Thema erhält.

Wichtig wird es bei diesem Block auch sein, dass man schaut, dass in den Kantonen die Wasserzinsen nicht ständig steigen, wenn man vom Bund her die Wasserkraft subventioniert. Man kann ja nicht von der Bundesebene das Geld direkt den Kantonen überweisen, damit ja nichts gemacht werden muss. Ein Lichtblick ist in dieser Frage der Kanton Bern. Der Grosse Rat des Kantons Bern hat beschlossen, die Erhöhung der Wasserzinsen auf den 1. Januar 2015 wieder rückgängig zu machen. Das ist doch immerhin ein Zeichen, dass bei der Wasserzinsproblematik etwas gehen kann.

Leider ist es uns nicht gelungen, die Thematik der Wasserzinsen in diesem Paket zu regulieren; die Mehrheit der Kommission wollte das nicht. Wir werden sie leider erst mit der Motion 14.3668 beraten können. Ich hoffe wirklich, dass dann die neue Wasserzinsregelung zugunsten der Wasserkraft und nicht gegen sie ausfallen wird. Es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite auf Bundesebene Milliardensubventionen sprechen und auf der anderen Seite die Kantone bei der Stromproduktion aus Wasserkraft kein Jota entgegenkommen, was ja notabene auch eine Investition in die eigene Zukunft wäre.

Deshalb bitten wir Sie, auch bei Artikel 19 unbedingt der Minderheit zu folgen, um die Subventionstatbestände möglichst klein zu halten.

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